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oder ohne Bericht“. Ein häufiger Grund, weshalb der
Bezogene die Annahme verweigert, ist, er habe keinen Be-
richt erhalten.
4) Die Angabe, ob der Wechsel nur einmal ausgestellt wurde
(Solawechsel im richtigen Sinn), oder ob mehrere Exem-
plare davon ausgestellt sind, als erstes, zweites, drittes,
viertes Wechsel-Exemplar (Prima, Secunda, Tertia,
Quarta); sodann ob es das Original des Wechsels oder die
Kopie ist. Die Formel heißt: „gegen diesen Prima-
wechsel“ 2c.
§ 6. Zufällige Bestandtheile des gezogenen Wech-
sels sind: das Giro oder Indossament, das Domicil, die Hilfs-
und Nothadresse, die Bürgschaft oder der Aval, die Formel des
Accepts.
§ 7. Indossament. Der Wechselnehmer (Remittent)
kann den Wechsel wieder an einen Andern übertragen, z. B.:
Ein Bekannter von mir, Namens Kunz, der in Bamberg wohnt,
ist mir, der ich in Würzburg wohne, 200 Mark schuldig, zahl-
bar am 1. Juni 1884; nun hat dieser Kunz selbst in Frank-
furt M. auch 200 M. einzunehmen, die auch am 1. Juni
fällig werden. Er schickt mir also am 20. Mai einen Wechsel.
auf Frankfurt, in dem dieser Frankfurter angewiesen wird,
mir die 200 Mk. zu zahlen. Da ich nun weder selbst nach
Frankfurt gehen, noch das Porto für Brief= und Geldsendung
daran wenden will, da überdieß ein anderer Bekannter von mir
gerade nach Frankfurt reist, der lieber Wechsel als baares Geld-
mitnimmt, so übertrage ich den Wechsel auf diesen
Bekannten, wogegen er mir die 200 Mk. sogleich auszahlt.
Diese Uebertragung, die man Indossament oder Giro nennt,
ist einer der größten Vorzüge des Wechselinstituts, wodurch
mancher Wechsel im eigentlichen Sinne des Wortes Reisen um
die Welt zu machen im Stande ist. Sie ist nicht durch so viele
Schwierigkeiten und Gesetzesklauseln gehemmt, wie die Abtretung
gewöhnlicher Forderungen, verpflichtet aber auch den Uebertrager
stärker und ist dadurch die Begründerin des Wechselhandels.
Die Person, die den Wechsel überträgt, heißt Indossant,
(Girant); diejenige, auf die er übertragen worden, Indossat
oder Indossatar; die Handlung selbst: indossiren (giriren).
Das Indossament (Giro) muß auf den Wechsel oder auf
die Abschrift (Kopie) desselben (wenn eine solche im Umlauf ge-
setzt worden, wie das zuweilen geschieht) geschrieben werden, oder