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darauf zu schreiben, die auf der Rückseite des Wechsels nicht
mehr Platz haben.
Anhang: s. Alauge
Annahme: s. Acceptation.
Annahme per Knor: s. Ehrenannahme.
Annehmer: s. Acceptant.
Anschaffung ist der Werth, den der Aussteller dem Bezogenen
zur Zahlung des Wechsels zu überliefern hat. Es ist natür-
lich, daß sie nicht allein in Baarem, sondern auch in Wechseln,
Bürgschaft, Waaren u. s. w. bestehen kann.
Ansicht: soviel als Sicht.
Arbitrage-Rechnung: die Berechnung, durch die man
untersucht, welcher Platz seinem Curs nach zum Bezahlen und
Einziehen von Beträgen der vortheilhafteste ist.
Aussteller: ist Derjenige, der den Wechsel unterzeichnet hat,
von dem der Wechsel herrührt.
Aval: soviel wie Wech selbürgschaft, durch die sich Jemand auf
dem Wechsel oder in einer eigenen Urkunde für die Wechsel-
summe verbürgt.
Avalgeber : der Wechselbürge.
Avis, Bericht: ist die Nachricht, welche der Aussteller oder
ein Anderer dem Bezogenen giöt, daß ein Wechsel auf ihn
läuft, damit er für Dumg sorge.
Vaurzahhung= Wechselzahlung durch gegenseitigen Eintrag
(Ab= und Zuschreiben) auf dem Bankconto des Wechsel-
Schuldners und Gläubigers.
Begeben: einen Wechsel weiter giriren.
Bericht: siehe Avis.
Bezogener (Trassat): ist diejenige Person, die durch den Aus-
steller im Wechsel als die genannt wird, welche die Wechsel-
summe zahlen soll.
Blanco-Giro (Blanco, Blanco-Indossament): jenes In-
dosament, das lediglich in der Unterschrift des Indossanten
esteht.
Commissionstratte: ist jener Wechsel, in welchem der
Aussteller auf Antrag und für Rechnung eines Dritten ge-
zogen hat, wo also der Bezogene sich mit Demjenigen zu
berechnen hat, welcher dem Aussteller den Auftrag gegeben
hat, für seine (des Committenten) Rechnung zu trassiren.
Contraprotest ist der Protest, der dann erhoben wird, wenn
ein Vormann des Inhabers die Bezahlung eines schon pro-
testirten Wechsels verweigert.