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Dato-Wechsel: ein Wechsel, in welchem die Zahlungsfrist
nach dem Tage bestimmt wird, an welchem er ausgestellt ist.
Deponirung der Wechselsumme. Der Bezogene kann, wenn
der Wechselinhaber innerhalb der für den Protest festgesetzten
Frist die Zahlung nicht fordert, auf Kosten und Gefahr des
Inhabers die Wechselsumme gerichtlich 2c. deponiren.
Deposito-Wechsel sind solche eigene Wechsel, die für Kapi-
talien ausgestellt werden, welche ein Geschäftsmann zur Be-
treibung seines Geschäfts aufnimmt.
Diskret-Tage: soviel wie Respekttage.
Domicil ist ein vom Wohnort des Bezogenen verschiedener
Ort, an welchem ein Wechsel nach einer besondern Bestim-
mung in demselben zur Bequemlichkeit einer dritten Person
gezahlt werden soll.
Domiciliat ist diejenige Person, welche die Zahlung an
jenem Orte leisten soll.
Domicilirte Wechsel sind Wechsel mit der oben angegebenen
Nebenbestimmung.
Ehrenacceptation ist vorhanden, wenn ein Dritter, falls
von dem Bezogenen die Acceptation nicht erfolgte, für diesen
acceptirt.
Ehrenannahme,: soviel wie Ehrenacceptation.
Ehrentage: soviel wie Respekttage.
Ehrenzahlung ist die Bezahlung einer Wechselschuld von
Seite eines Dritten, nachdem die Zahlung von Seite des
Bezogenen nicht erfolgte.
Eigene Tratten sind solche Tratten, bei denen der Aus-
steller zugleich der Bezogene ist, (z. B. wenn ein Kaufmann
einen Wechsel auf sich selbst, aber zahlbar bei einer Filiale
seines Geschäftes, ausstellt).
Eigene Wechsel: Wechsel, in denen der Aussteller sich selbst
verpflichtet, die Wechselsumme zu bezahlen.
Eigen trassirte Wechsel: soviel wie eigene Tratten.
Fremd trassirte Wechsel, im Gegensatz zu eigen trassirten
Wechseln, solche, in denen der Bezogene nicht der Aussteller,
sondern eine dritte Person ist.
Gezogene Wechsel, im Gegensatz zu eigenen Wechseln,
solche, in denen nicht der Aussteller sich selbst zur Zahlung
verpflichtet, sondern einen Andern damit beauftragt.
Girant: derjenige, welcher einen Wechsel vermittelst des Giro
oder Indossaments einem Andern überträgt.