Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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Dato-Wechsel: ein Wechsel, in welchem die Zahlungsfrist 
nach dem Tage bestimmt wird, an welchem er ausgestellt ist. 
Deponirung der Wechselsumme. Der Bezogene kann, wenn 
der Wechselinhaber innerhalb der für den Protest festgesetzten 
Frist die Zahlung nicht fordert, auf Kosten und Gefahr des 
Inhabers die Wechselsumme gerichtlich 2c. deponiren. 
Deposito-Wechsel sind solche eigene Wechsel, die für Kapi- 
talien ausgestellt werden, welche ein Geschäftsmann zur Be- 
treibung seines Geschäfts aufnimmt. 
Diskret-Tage: soviel wie Respekttage. 
Domicil ist ein vom Wohnort des Bezogenen verschiedener 
Ort, an welchem ein Wechsel nach einer besondern Bestim- 
mung in demselben zur Bequemlichkeit einer dritten Person 
gezahlt werden soll. 
Domiciliat ist diejenige Person, welche die Zahlung an 
jenem Orte leisten soll. 
Domicilirte Wechsel sind Wechsel mit der oben angegebenen 
Nebenbestimmung. 
Ehrenacceptation ist vorhanden, wenn ein Dritter, falls 
von dem Bezogenen die Acceptation nicht erfolgte, für diesen 
acceptirt. 
Ehrenannahme,: soviel wie Ehrenacceptation. 
Ehrentage: soviel wie Respekttage. 
Ehrenzahlung ist die Bezahlung einer Wechselschuld von 
Seite eines Dritten, nachdem die Zahlung von Seite des 
Bezogenen nicht erfolgte. 
Eigene Tratten sind solche Tratten, bei denen der Aus- 
steller zugleich der Bezogene ist, (z. B. wenn ein Kaufmann 
einen Wechsel auf sich selbst, aber zahlbar bei einer Filiale 
seines Geschäftes, ausstellt). 
Eigene Wechsel: Wechsel, in denen der Aussteller sich selbst 
verpflichtet, die Wechselsumme zu bezahlen. 
Eigen trassirte Wechsel: soviel wie eigene Tratten. 
Fremd trassirte Wechsel, im Gegensatz zu eigen trassirten 
Wechseln, solche, in denen der Bezogene nicht der Aussteller, 
sondern eine dritte Person ist. 
Gezogene Wechsel, im Gegensatz zu eigenen Wechseln, 
solche, in denen nicht der Aussteller sich selbst zur Zahlung 
verpflichtet, sondern einen Andern damit beauftragt. 
Girant: derjenige, welcher einen Wechsel vermittelst des Giro 
oder Indossaments einem Andern überträgt.
	        
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