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Girat: derzenige, auf welchen durch das Giro die Rechte des
Wechselnehmers übertragen worden sind.
Giro: die wechselmäßige Uebertragung der Rechte des Wechsel-
nehmers auf einen Dritten.
Gnadentage: soviel wie Respekttage.
Herwechsel ist jener Wechsel bei Sicht, durch welchen beim.
Regreß Mangels Zahlung der Regredient, (das heißt der,
welcher den Regres erhebt), den Betrag seiner Forderung
von dem Regreßpflichtigen zu erheben befugt ist.
Honorant ist Derjenige, welcher an Stelle des Bezogenen,
wenn dieser entweder nicht acceptirt oder nicht zahlt, acceptirt
oder zahlt.
Honorat ist der, zu dessen Ehren bezw. auf dessen Aufforder-
ung der Honorant, falls der Bezogene nicht acceptirt oder
zahlt, acceptirt oder zahlt.
Hilfsadresse, von Seiten des Ausstellers oder eines Giran-
ten, ist die auf dem Wechsel geschehene Nennung eines Dritten,
der im Falle der Bezogene nicht annimmt oder nicht zahlen
will, acceptiren oder zahlen soll.
Indossament: soviel wie Giro.
Indossament in Blanco: soviel wie Blanco-Giro.
Indossament ohne Obligo ist ein solches Indossament,
in welchem der Indossat aus dem Indossament keine Wechsel-
verpflichtung übernimmt, indem er z. B. blos für Rechnung,
eines Andern handelt. Es deutet dies der Zusatz: „ohne
Obligo“ oder „ohne Gewährleistung“ oder „ohne Verbind-
lichkeit“" in dem Giro an.
Indossament per Procura, ist ein solches Indossament, in
welchem der Indossat nur als Beauftragter, Bevollmächtigter
des Indossanten zur Einkassirung des Wechsels erscheint. Es
wird durch die Worte „Für meine Rechnung", „Zur Ein-
kassirun", „in procura“ oder eine ähnliche Wortfassung
ausgedrückt.
Indossant: soviel wie Girant.
Indossat (Indossatar): sooiel wie Girat.
Inhaber ist der Wechselgläubiger, der die Wechselschuld bei
gezogenen Wechseln von dem Bezogenen, bei eigenen Wechseln
von dem Aussteller zu fordern hat.