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In Rechnung stellen. Diese Formel (welche gewöhnlich bei
den Wechseln vorkommt, aber durchaus kein nothwendiger
Bestandtheil derselben ist, und also fehlen kann, ohne daß an
der Wechselkraft des Wechsels das Mindeste abgeht) ist die
Benachrichtigung des Ausstellers an den Bezogenen, auf welche
Weise der letztere sich mit dem Aussteller über die Wechsel-
summe berechnen soll, ob er noch einen besondern Brief (Be-
richt) des Ausstellers darüber zu erwarten hat oder nicht.
Darauf beziehen sich die Ausdrücke „laut Bericht“, „ohne
Bericht"“, „laut oder ohne Bericht“.
Intervenient: soviel wie Honorant.
Intervention, ist der Accept oder die Zahlung eines Dritten,
im Falle der Bezogene nicht acceptirte oder nicht zahlte.
Kopie: Abschrift eines Wechsels.
Kurzel Briefe: Wechsel, auf denen eine kurze oder lange Zeit,
Lanz- von der Ausstellung bis zum Verfalltag bestimmt ist.
Marktwechsel: Wechsel, deren Zahlung auf eine Marktzeit
festgesetzt ist.
Medio: soviel wie in der „Mitte“; der Ausdruck Medio bei
einem Monat als Verfalltag, bedeutet immer den 15ten.
Meßwechsel: Wechsel, deren Zahlungszeit auf eine Messe
festgesetzt ist.
Nachforschungsprotest ist jener Protest, durch welchen
hergestellt (constatirt) wird, daß der Bezogene zur Erfüllung
der Wechselpflicht nicht aufzufinden war.
Nachmännert: dessjenigen, der einen Wechsel begeben (girirt)
hat, sind alle die, an welche der Wechsel durch sein Giro und
die darauf gefolgten Giri gekommen ist.
Nachtage: soviel wie Respekttage.
Nebenadresse: soviel wie Hilfsadresse.
Nehmer: soviel wie Inhaber des Wechsels.
Nichtinterventionsprotest ist jener Protest, durch den
festgestellt wird, daß ein Intervenient, welcher acceptirt hat,
die Zahlung verweigert.
Nothadresse: soviel wie Hilfsadresse.
Notificiren ist soviel als benachrichtigen, daß der Bezogene
am Verfalltage nicht bezahlt hat. Der Inhaber notificirt die
Zahlungsverweigerung seinem unmittelbaren Vormann, dieser
seinem Vormann und so weiter.