Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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Protest: jenes gerichtliche Document, durch welches der In— 
haber des Wechsels feststellt, daß er sich gegen den irgendwie 
in seiner Wechselverpflichtung säumigen Bezogenen oder Noth- 
adressaten selbst keine Versäumniß zu Schulden habe kommen 
lassen. 
Protesterhebung : das Fertigenlassen eines solchen Protestes. 
Quartawechsel: das vierte Exemplar von einem in mehreren 
Exemplaren (Wechselduplikaten) ausgestellten Wechsel. 
Regreß nehmen, ist die Handlung des Wechselinhabers, 
durch die er sich, im Falle ein Wechsel nicht acceptirt oder 
nicht bezahlt wurde, im Betreff der Wechselsumme zu sichern 
sucht, daß im ersten Falle diese sicher gestellt, im zweiten Falle 
zurückerstattet werde (da er ja doch in irgend einer Weise 
dem Aussteller die Summe schon hat zukommen lassen müssen 
oder zukommen lassen müßte). Dadurch erklären sich auch die 
Ausdrücke: 
Regreß auf Sicherstellung. 
Regreß Mangels Annahme. 
Regreß Mangels Zahlung. 
Regreß, springender, heißt der Regreß wegen des Um- 
standes, daß der Regredient (Regreßnehmer) mit seinem Regreß 
nicht an die Reihenfolge seiner Vormänner gebunden ist, 
sondern sich an einen Beliebigen halten kann ohne dabeie 
seine Rechte gegen die übersprungenen Indossanten zu ver- 
lieren. 
Rembours heißt die wechselmäßige Zurückerstattung der Wech- 
selsumme nebst Zinsen und Kosten von Seiten des einen 
Giranten an den andern, falls ein Wechsel von dem Bezoge- 
nen nicht bezahlt wurde und Protest deshalb erhoben ist. 
Remittent: der Wechselnehmer, derjenige, der den Wechsel 
von dem Aussteller erhält. 
Respekttage (Respittage): die nach verschiedenen Wechsel- 
ordnungen dem Bezogenen nach dem Verfalltage noch zur 
Zahlung gestatteten Tage. Die deutsche Wechselordnung läßt 
keine Respekttage zu. 
Retourrechnung: die Summe aller Ansprüche, die der Re- 
gredient wegen verweigerter Wechselzahlung an seinen Vor- 
mann machen kann (Kapital, Zinsen zu 6 péCt., Protestkosten. 
Courtage, Provision); der Regredient muß dem Vormann, 
an den er sich hält, eine quittirte Retourrechnung zustellen
	        
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