Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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Thor, um die gemäß allerhöchster Bestimmungen zu er- 
holende Genehmigung zur Abtragung des erwähnten Thor- 
thurmes. 
Kgl. Bezirksamts 
gehorsamer 
Stadtmagistrat 
(folgen die Unterschriften.) 
Gutachtens) 
Der Thurm am obern Thor zu A., durchaus massiv 
von Kalksteinen gebaut, ist in einem höchst schadhaften Zu- 
stande; besonders ist das Durchfahrtsgewölbe ganz ruinös 
und eine starke Erschütterung, z. B. das Durchfahren schwer 
beladener Frachtwägen, läßt befürchten, daß der ganze Thurm 
einmal plötzlich zusammenstürze. Die seit mehreren Jahren 
vorgenommenen Reparaturen haben die Unmöglichkeit dar- 
gethan, durch solche die Gefahr zu beseitigen; da das Ge- 
wölbe zu weichen begonnen hat, bleibt nichts anderes als 
die Abtragung des Thurmes übrig, soll nicht großes Un- 
glück entstehen. 
Dieses bezeugt nach vorgenommener genauer Besichtigung 
und Untersuchung pflichtgemäß. 
A., den 18. Febr. 18 
Franz N., Maurermeister. 
39. 
Vorstellung einer Kirchenverwaltung um unentgeltliche Verabfolgung des 
Holzes zum Kirchenbau. 
An « N., den 20. März 18 
die k. Regierung von Unter- 
franken, Kammer der Finanzen. 
Gehorsamste Vorstellung der prot. Kir- 
chenverwaltung zu N., die unentgeltliche 
Verabfolgung des zum Bau der neuen 
Kirche erforderlichen Holzes aus der 
Staatswaldung N. betr. 
Die protestantische Gemeinde dahier mußte in Folge 
höherer Weisung ihre baufällige Kirche abtragen und steht 
–—.. 
  
*) Ein solches Gutachten, welches als Beilage des Berichts seiner 
Unterbehörde dienen soll, wird, wenn man es nicht persönlich überreicht, 
derselben mit kurzem Begleitschreiben überschickt.
	        
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