Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

Jeder sollte sich einer schönen oder doch wenigstens einer 
leicht und vollkommen lesbaren Handschrift befleißigen. Gefällige 
schöne Schriftzüge machen schon bei dem ersten Anblick einen 
angenehmen Eindruck, erregen Wohlgefallen und Aufmerksamkeit, 
während eine häßliche, schwer zu lesende Schrift abstößt und 
bei Vielen einen solchen Widerwillen erregt, daß sie sich die 
Mühe des Entzifferns der Züge nicht nehmen. So ist es schon 
sehr oft vorgekommen, besonders bei Männern, welche von Ge- 
schäften gedrängt sind, daß sie Aufsätze, deren Inhalt höchst an- 
regend und wichtig war, trotzdem unbeachtet ließen, weil die 
hchlichen Schriftzüge, die Mühe ihres Entzifferns, sie vom Lesen 
abgehalten haben. 
Besondere Deutlichkeit ist jedem Schreibenden bei den 
Eigennamen zu empfehlen, weil sich diese aus dem Zusam- 
menhang nicht errathen lassen, und weil das undeutliche Schreiben 
derselben leicht Mißverständnisse und andere Unannehmlichkeiten 
zur Folge haben kann. 
Sowie Schönheit der Schrift ein wesentliches Erforderniß, 
so ist es auch die Reinlichkeit. Tintenflecken, andere Verun- 
reinigungen, Korrekturen, Ausstreichungen sind ebensowohl zu 
vermeiden, als Radiren. Dieses gilt besonders von Vorstellungen 
und Briefen an Stellen, Behörden, hochgestellte Personen. 
Es ist fast allgemein angenommen, daß das Unterstreichen 
einzelner Wörter oder Sätze dann unschicklich sei, wenn die Vor- 
stellung, der Brief an Personen höheren Ranges gerichtet ist. 
In einer Vorstellung, einer Eingabe an Behörden ist immer 
nur ein Gegenstand zu behandeln; verschiedene Gegenstände er- 
heischen daher verschiedene Eingaben. Der Grund liegt darin, 
daß diese Eingaben zu den Akten gelegt werden, jede nach ihrem 
Gegenstand; behandelt eine Eingabe mehrere Gegenstände, so 
bleiben, da sie doch nur einem Akt beigelegt werden kann, die 
anderen Akten, zu welchen sie auch noch gehören sollte, unvoll- 
ständig. 
In einem Briefe können zwar verschiedene Gegenstände 
abgehandelt werden, aber es ist sowohl schicklich als räthlich, 
das Berühren eines anderen Gegenstandes mit einem neuen 
Satze, nachdem zuvor der Raum von einer oder von zwei Zeilen 
leer gelassen worden, zu beginnen und die erste Linie dieses 
Satzes etwas einzurücken. 
Eingaben an Stellen und Behörden müssen, wenn sie nicht 
persönlich überreicht werden, mit einem Umschlag — Couvert
	        
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