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nun im Begriff, eine neue zu erbauen. Die höchsten Orts
genehmigten Kostenanschläge betragen 18 000 1/I. Die aller-
höchst bewilligte Kollekte in den protestantischen Gemeinden
des Königreichs warf die Summe 1637 +4 51 J ab, die
disponiblen Fonds der Kirchenpflege betragen 4000 ¾, es
bleibt also immer noch ein höchst bedeutendes Deficit, welches
auf die einzelnen Glieder der Kirchengemeinde zu repar-
tiren ist.
Die Kirchengemeinde besteht größtentheils aus gering
bemittelten Personen; für die wenigen etwas Bemittelten
wird der Kirchenbau zu einer unerträglichen Last, wenn
hohe k. Regierung der Gemeinde nicht eine Unterstützung
dadurch zu Theil werden läßt, daß ihr das zum Bau er-
forderliche Holz unentgeltlich aus der Staatswaldung 9.
verabfolgt wird.
Für die Gewährung dieser Holzabgabe sprechen noch
besonders folgende Gründe des Rechts und der Billigkeit:
1) Die Gemeindeglieder zu N. befinden sich seit unvor-
denklichen Zeiten in dem Besitze des Rechts, zu allen
ihren Gebäuden, ohne Unterschied, das erforderliche
Banholz unentgeltlich aus der Staatswaldung N. zu
ziehen.
2) huh zum Bau des Pfarrhauses im Jahr 1835
und zum Bau des Schulhauses im Jahr 1864 wurde
das gesammte Bauholz unentgeltlich aus dieser Staats-
waldung abgegeben.
3) Als im Jahr 1849 auf der hiesigen katholi-
schen Kirche ein neuer Glockenthurm erbaut wurde
erhielt die katholische Gemeinde das hierzu er-
forderliche Holz gleichfalls unentgeltlich aus der be-
nannten Staatswaldung, und sonach dürfte der prote-
stantischen Kirchengemeinde das gleiche Recht wohl
zustehen. Jedenfalls ist aber
4) der Holzreichthum in der genannten Waldung so groß,
daß die Abgabe des zur Erbauung einer kleinen Kirche
erforderlichen Holzes von gar keinem Belang ist.
Wenn hohe königliche Regierung dieses alles zu er-
wägen und besonders zu berücksichtigen geruht, daß durch
die unentgeltliche Holzabgabe zum Kirchenbau einer armen
Gemeinde eine schwere, drückende Last abgenommen werden
wird, so darf sich die unterzeichnete Kirchenverwaltung der
frohen Zuversicht hingeben, daß ihre gehorsamste Bitte:
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