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4.
Formular einer Regreßklage des Indossanten, der einen gezogenen Wechsel
einlöste, gegen einen Vormann (oder den Aussteller).
An Ansbach, den 10. Oktbr. 1884.
das k. Amtsgericht
Würzburg 1.
Wechselklage des Kaufmanns
O. in Ansbach gegen den
Kaufmann P. in Würzburg.
Forderung von 210 Mk. betr.
Mit 4 Anlagen und 2
Abschriften.
Nachdem der im Original anliegende Wechsel, welcher durch
Giro des Beklagten an mich gelangte und von mir weiter girirt
wurde, vom Acceptanten auf Präsentation nicht bezahlt worden
ist (siehe die anliegende Protesturkunde) und ich auf Regreß
meines Nachmannes T. diesem den Wechselbetrag habe bezahlen
müssen, worüber quittirte Retour-Rechnung beiliegt, erhebe ich
gegen meinen Vormann P., welchem ich laut anliegendem Post-
scheine die Nichtzahlung des Wechsels rechtzeitig notificirt habe,
Klage im Wechselprozeß und lade ihn zu dem vom kgl. Amts-
gericht für die mündliche Verhandlung anzusetzenden Termin,
in welchem ich beantragen werde, ihn zur Bezahlung der 210 Mk.
Hauptsumme, dann der 6prozentigen Zinsen aus derselben vom
Präsentationstage an, sowie der von mir ausgelegten übrigen
Posten der Retourrechnung, und der Kosten meiner Notifikation
mit 30 Pf., im Ganzen zu 227 Mk. 50 Pf., sowie ½ Procent
eigene Provision mit 70 Pf., endlich der erwachsenden Prozeß-
kosten zu verurtheilen.
Ueber die Aechtheit des Wechsels bezw. seiner Unterschrift
schiebe ich dem Beklagten den Eid zu. Die Zustellung wolle
durch den kgl. Gerichtschreiber bewirkt, die Erhebung der Kosten
bei mir durch Postnachnahme bethätigt werden.
Des kgl. Amtsgerichts
gehorsamer
O., Kaufmann.
Der bayer. Sekretär. 45