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der protestantischen Kirchengemeinde zu N. das zu
ihrem Kirchenbau erforderliche Holz im Gesammt—
betrag zu 2c. Festmeter (oder 2c. Stämmen) aus
der Staatswaldung N. unentgeltlich verabfolgen.
zu lassen.
geneigte Gewährung finden werde.
Königlicher Regierung
gehorsamste
(Unterschriften.)
40.
An N., den 1. März 18.
die königl. Regierung von
Ocberfranken.
Beschwerde
der
Bürger Kaspar Stang,
Joseph Fellenstein 2c. zu N.
über
den Magistrat und die Ge-
meinde= Bevollmächtigten der
Stadt N., die Nichtbeachtung
der hinsichtlich eines Torfstiches
und der Bohrversuche nach
Steinkohlen gemachten Vor-
schläge betreffend.
Das fortwährende Steigen der Holzpreise, sowie der
wachsende Aufschwung der Gewerbe lenkte die Aufmerksamkeit
der gehorsamst Unterzeichneten auf die Herbeischaffung eines
anderen, wohlfeileren Brennmaterials, auf Torf und Stein-
kohlen, und es gelang ihnen, unterstützt von einem umsich-
tigen Geologen, nicht nur ein fast zu Tage liegendes Torf-
Lager auf hiesiger Markung zu entdecken, sondern auch, wie
die äußeren Erscheinungen fast bis zur Gewißheit darthun,
die noch wichtigere Entdeckung eines Steinkohlenlagers,
gleichfalls innerhalb der Stadtmarkung von N, zu machen.
Nur uneigennütziger Gemeinsinn konnte die ge-
horsamst Unterzeichneten bestimmen, diese Entdeckungen
nicht zu ihrem eigenen Vortheil zu benützen — was ihnen
wohl ein Leichtes gewesen wäre —, vielmehr dieselben dem.
Besten der hiesigen, an Armen so reichen Gemeinde zu
widmen. Sie machten daher sowohl dem Magistrat, als den
Gemeindebevollmächtigten Anzeige davon mit dem Antrag,
den Beschluß zu fassen, daß die Untersuchung des Torf= und
Steinkohlenlagers auf Kosten der Gemeinde vorgenommen.