Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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und bei Verhinderung seines Collegen durch Krankheit oder 
Urlaub allein, zu versehen. 
Bewerber wollen sich innerhalb vier Wochen persönlich bei 
dem Unterfertigten melden und ihre Zeugnisse vorlegen. 
Lonnersheim, 17. Aug. 1884. Paul Scheder, Bürgermstr. 
P. Einiges über die Buchführung. 
Wer nur irgend Ordnung in seinen Geld-Angelegenheiten 
haben und nicht in den Tag hinein leben will, gewöhne sich 
daran, seine Ausgaben und Einnahmen ordentlich zu buchen 
(aufzuschreiben). Bei Jemanden, der kein Geschäft hat, und 
dessen Kapitalien eben nicht so bedeutend sind, daß ihre Ver- 
waltung besondere Aufmerksamkeit verlangt, ist eine solche Buch- 
ung leicht und nimmt wenig Zeit weg. Man notirt sich auf 
der ersten Seite des Buches seine Kapitalien, sie etwa so ord- 
nend, wie sie in einer Inventur geordnet sein würden, und läßt 
einige Seiten Platz, um die etwaigen Veränderungen hierin 
nachzutragen. Dann notirt man sich eben so die Schulden. End- 
lich mache man jeden Abend Kasse, und notire, was man den 
Tag durch eingenommen und ausgegeben hat. Man kann dies 
entweder für alle einzelnen Posten thun oder nur die Gesammt- 
Tageseinnahme und Ausgabe verzeichnen. Ebenso stelle man 
jeden Monat die Einnahmen und Ausgaben des Monats, jedes 
Jahr die des ganzen Jahres zusammen. Bei einem Gewerbs- 
mann hingegen ist schon eine umfassendere Buchführung nöthig, 
indem in jedem gewerblichen Verkehr schon mancherlei Verhält- 
nisse vorkommen, die eine sorgsam geordnete, in's Einzelne gehende 
Aufschreibung verlangen. Diese Buchführung muß, wenn sie 
ihren Zweck erreichen soll, in der Hauptsache der kaufmännischen 
Buchführung nachgebildet sein, weßhalb diese in ihren Haupt- 
umrissen dargestellt werden soll. 
Die kaufmännische Buchführung geschieht entweder nach 
der einfachen oder nach der doppelten Buchhaltung. 
Das Charakteristische der doppelten Buchhaltung besteht da- 
rin, daß jeder Posten, sei er nun Ausgabe oder Einnahme, 
doppelt gebucht wird (daher der Name); nämlich jeder Posten 
wird erstens einen Gläubiger (Creditor), gut geschrieben und 
zwar demjenigen, welcher das in diesem Posten Genannte ge- 
leistet, gezahlt, geliefert hat; und zweitens wird derselbe Posten 
einem Schuldner (Debitor) zu Lasten geschrieben, und zwar dem- 
jenigen, der die Leistung, Zahlung, Lieferung empfangen hat. 
Durch diese doppelte Buchung ist die stete Controle über Nichtig-
	        
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