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und bei Verhinderung seines Collegen durch Krankheit oder
Urlaub allein, zu versehen.
Bewerber wollen sich innerhalb vier Wochen persönlich bei
dem Unterfertigten melden und ihre Zeugnisse vorlegen.
Lonnersheim, 17. Aug. 1884. Paul Scheder, Bürgermstr.
P. Einiges über die Buchführung.
Wer nur irgend Ordnung in seinen Geld-Angelegenheiten
haben und nicht in den Tag hinein leben will, gewöhne sich
daran, seine Ausgaben und Einnahmen ordentlich zu buchen
(aufzuschreiben). Bei Jemanden, der kein Geschäft hat, und
dessen Kapitalien eben nicht so bedeutend sind, daß ihre Ver-
waltung besondere Aufmerksamkeit verlangt, ist eine solche Buch-
ung leicht und nimmt wenig Zeit weg. Man notirt sich auf
der ersten Seite des Buches seine Kapitalien, sie etwa so ord-
nend, wie sie in einer Inventur geordnet sein würden, und läßt
einige Seiten Platz, um die etwaigen Veränderungen hierin
nachzutragen. Dann notirt man sich eben so die Schulden. End-
lich mache man jeden Abend Kasse, und notire, was man den
Tag durch eingenommen und ausgegeben hat. Man kann dies
entweder für alle einzelnen Posten thun oder nur die Gesammt-
Tageseinnahme und Ausgabe verzeichnen. Ebenso stelle man
jeden Monat die Einnahmen und Ausgaben des Monats, jedes
Jahr die des ganzen Jahres zusammen. Bei einem Gewerbs-
mann hingegen ist schon eine umfassendere Buchführung nöthig,
indem in jedem gewerblichen Verkehr schon mancherlei Verhält-
nisse vorkommen, die eine sorgsam geordnete, in's Einzelne gehende
Aufschreibung verlangen. Diese Buchführung muß, wenn sie
ihren Zweck erreichen soll, in der Hauptsache der kaufmännischen
Buchführung nachgebildet sein, weßhalb diese in ihren Haupt-
umrissen dargestellt werden soll.
Die kaufmännische Buchführung geschieht entweder nach
der einfachen oder nach der doppelten Buchhaltung.
Das Charakteristische der doppelten Buchhaltung besteht da-
rin, daß jeder Posten, sei er nun Ausgabe oder Einnahme,
doppelt gebucht wird (daher der Name); nämlich jeder Posten
wird erstens einen Gläubiger (Creditor), gut geschrieben und
zwar demjenigen, welcher das in diesem Posten Genannte ge-
leistet, gezahlt, geliefert hat; und zweitens wird derselbe Posten
einem Schuldner (Debitor) zu Lasten geschrieben, und zwar dem-
jenigen, der die Leistung, Zahlung, Lieferung empfangen hat.
Durch diese doppelte Buchung ist die stete Controle über Nichtig-