Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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keit und Vollständigkeit der Einträge und eine leichte Uebersicht 
über den Stand eines Geschäftes gesichert. « 
I) Von der einfachen Buchhaltung. 
Zuerst muß, wie bei jeder Buchführung, auch hier ein 
Inventar angefertigt werden. Außerdem sind folgende Bücher 
nothwendig: 
1) Das Memorial, manchmal auch Tagebuch, Manual 
genannt, in welches alle Geschäftsvorfälle Tag für Tag in 
chronologischer Ordnung eingetragen werden. Manche tragen 
jedoch alle Geschäfte, die gegen Baar abgemacht worden sind, 
gar nicht in das Memorial ein, Andere aber notiren auch die 
Baareinkäufe einzeln in das Memorial und tragen sie zu- 
sammengestellt in das Kassabuch über. 
2) Das Kassabuch, in welches die Einnahmen und Aus- 
gaben baarer Gelder verzeichnet werden. Man trägt hier (oder 
in das Memorial) natürlich auch die in dem Kleinhandel vor- 
kommende „Tages-Losung“ (Contante Losung) ein. Würde 
man diese Losung in das Memorial eintragen, so müßte man 
wenigstens jede Woche das Resultat derselben in das Kassabuch 
verzeichnen. 
3) Das Hauptbuch. Alle Personen, mit welchen der 
Kaufmann in Geschäftsverbindung steht, haben in diesem eine 
eigene Rubrik (Conto), wo auf der einen Seite eingetragen ist, 
was jeder zu fordern, auf der andern, was er zu zahlen hat 
(Debet und Credit, oder Soll und Haben). Man notirt an 
der Seite dieser Aufschreibung die Seite der treffenden Stelle 
im Memorial, und umgekehrt muß im Memorial die betreffende 
Seite des Hauptbuchs notirt sein, damit man, wenn man aus 
irgend einem Grund einmal nachsehen will, leicht findet, wo ein 
in das Hauptbuch eingetragener Posten im Memorial steht und 
umgekehrt. Ebenso ist im Hauptbuch die Seite des Kassabuchs 
zu notiren, wenn aus diesem etwas in's Hauptbuch eingetragen 
ist, und hinwiederum ist im Kassabuch bei jedem Eintrag zu 
notiren, wohin er in's Hauptbuch übertragen worden ist. 
Häufig wird neben dem Memorial noch ein gewöhn- 
liches Aufschretebuch geführt, aus welchen dann als Rein- 
schrift erst das Memorial gefertigt wird, da in diesem wie im 
Hauptbuch, wenn diese Bücher in einem Prezesse beweistüchtig 
sein sollen, nichts radirt, ausgestrichen und abgekürzt 
sein darf.
	        
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