Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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II. Bon der doppelten Buchhaltung. 
Es kann unsere Aufgabe nicht sein, die in vielfältiger Be- 
ziehung schwierige „doppelte Buchhaltung“ mit allen ihren Ein- 
zelnheiten hier zu erläutern, verständlich und faßlich zu machen. 
Wer sich hierüber vollständig belehren will, nehme eines der 
zahlreichen Werke über diesen Gegenstand zur Hand. Hier be- 
schränken wir uns auf folgende Bemerkungen: Die dopvpelte 
Buchhaltung hat Memorial, Kassabuch und Hauptbuch, wie die 
einfache Buchhaltung, nur daß alle Geschäfte, die im Auszahlen 
oder Empfangen von Geld bestehen, hier gar nicht ins Memo- 
rial, sondern sofort in's Kassabuch kommen. Sodann hat im 
Hauptbuch nicht blos jeder Geschäftsfreund sein Conto, sondern 
jeder Zweig des Geschäftes hat auch sein eigenes Conto (sog. 
todter Conto im Gegensatz zu dem Conto des Geschäftsfreundes, 
dem sog. lebenden Conto). Was also irgend einem Geschäfts- 
freund auf seinem Conto als Guthaben (Credit) zu gut ge- 
schrieben wird, das muß zugleich auf dem Conto irgend eines 
Geschäftszweigs als Schuld (Debet) dieses Geschäftszweigs an 
den Geschäftsfreund erscheinen; und umgekehrt muß jede Schuld 
eines Geschäftsfreunds im Conto irgend eines Geschäftszweigs 
als Guthaben dieses Geschäftszweigs erscheinen. So ergänzen 
sich also lebende und todte Conti und kontroliren einander fort- 
während. Zwischen Memorial und Kassabuch einer= und dem 
Hauptbuch andererseits steht bei der doppelten Buchhaltung als 
ganz unentbehrlich noch mitten inne das Journal. Alle Ein- 
träge, welche während eines gewissen Zeitraums, z. B. während 
eines Monats, Tag für Tag hinter einander. in's Memorial 
und in's Kassabuch gemacht wurden, erscheinen im Journal 
nach den verschiedenen Conti des Geschäftes zusammengefaßt und 
geordnet, so daß also alle Debetposten eines Conto beisammen 
stehen, und wieder alle Creditposten desselben beisammen, und 
so fort durch alle Conti des Geschäftes durch. Alle Debetposten 
eines jeden Conto werden dann zuletzt in eine Summe (Jour- 
nalposten) zusammengefaßt= ebenso alle Creditposten desselben; 
man weiß also am Schluß des Monats auf einen Blick, wie 
jeder Zweig des Geschäfts in Credit und Debet steht. In's 
Hauptbuch werden, damit dasselbe nicht gar zu umfangreich 
und schwerfällig wird, nur diese Journalposten (nicht alle ein- 
zelnen Memorial= und Kassabuch-Posten, aus denen sie sich 
zusammensetzen) eingetragen; wer über das Detail sich orien- 
tiren will, muß im Journal nachsehen. Aus dem Hauptbuch 
der doppelten Buchhaltung läßt sich also nicht (und dadurch
	        
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