Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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Coupons (Auszahlung der Zinsen und Dividenden von Werth- 
papieren); 7. Auswechslung von Papiergeld, Banknoten und 
fremden Münzsorten: 8. Reportgeschäft (d. h. Ausleihen von 
Werthpapieren an Spekulanten zu Zeitgeschäften); 9. Ueber- 
nahme und Vertrieb von Obligationen von Staats-, Gemeinde-, 
Gesellschafts-, Privat-Anlehen sowohl für eigene Rechnung als 
in Commission; 10. Handels= und Spekulationsgeschäfte, als 
z. B. Betheiligung bei industriellen Unternehmungen, Gründung 
von Aktiengesellschaften, Zeitgeschäften an der Börse; 11. Auf- 
bewahrung von Werthgegenständen gegen Entgelt; 12. Dar- 
lehen gegen Unterpfand von Immobilien; 13. Giro-Geschäft; 
14. Ausgleichungsgeschäft, d. h. Vermittlung zwischen Geschäfts- 
leuten zur Ausgleichung ihrer Forderungen nach Art des Lon- 
doner Clearing-House; 15. Ankauf von Edelmetallen; 16. Ver- 
sicherung hypothekarischer Darlehen. Dazu kommen nun noch 
jene Geschäfte, durch welche sich eine Bank ihre Betriebsmittel 
außer dem Grundkapital, welches ja eigentlich als Garantie- 
fonds zu betrachten ist, verschafft, nämlich 17. das Depositen- 
Geschäft in dem oben dargelegten Sinn, also Annahme von 
Geldern gegen Zins zur Verwendung in ihren Geschäften; der 
Zins, welchen die Bank dafür gibt, ist natürlich niedriger als 
der landesübliche Zinsfuß, da sie sonst kein Geschäft damit 
machen könnte, und um so niedriger, je kürzer die Kündigungs- 
frist bedungen ist; 18. Ausgeben von Pfandbriefen und Obli- 
gationen (wo sie die staatliche Ermächtigung dazu hat); 19. 
Ausgeben von Banknoten; die Banken, welche solche ausgeben, 
heißen Notenbanken; diesen ist wegen ihrer hervorragenden Be- 
deutung für den Geschäftsverkehr speciell das folgende Kapitel 
gewidmet. 
B. Notenbanken. Die Reichsbank. Bankgesetz. 
Die Banknote war ursprünglich ein Schuldschein, welchen 
die Bank über Gelder oder Werthsachen, die ihr übergeben 
wurden, ausstellte. Mit der Zeit wurden die Banknoten, indem 
sie auf runde Summen Geldes und auf den Inhaber ausge- 
stellt, also leicht übertragbar gemacht wurden, vollständige Stell- 
vertreter des Metallgeldes, so daß sie jetzt im Geschäftsverkehr 
dieselbe Aufgabe zu erfüllen haben und erfüllen, wie das Papier-- 
geld des Staates. Zu Ende der sechziger Jahre standen wir 
in Deutschland einer heillosen Notenwirthschaft gegenüber, die 
schon schlimm genug war und noch schlimmer zu werden drohte: 
es gab Banken, welche ohne Rücksicht auf das Bedürfniß des 
Der bayer. Sekretär. 48
	        
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