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Maßgabe der in der Versicherungsurkunde (Police) getroffenen
Bestimmungen auszuzahlen. Eigentlich sollte man also diesen
Vertrag Kapitalssicherung heißen, denn es wird durch denselben
die Auszahlung eines Kapitals auf den Todesfall des Ver—
sicherten (oder im Fall er ein gewisses Lebensalter erreicht hat)
gewährleistet; der Ausdruck Lebensversicherung ist zurückzuführen
auf den Zweck, zu welchem ursprünglich am häufigsten diese
Versicherungen gemacht wurden, nämlich zu dem Zweck, auf den
Todesfall des Ernährers einer Familie den Hinterbliebenen ein
Kapital zu sichern, welches ihr Fortkommen erleichtert, gleich
als wäre der Verstorbene noch am Leben und könnte noch für
sie sorgen. Erreicht wird der Zweck der Lebensversicherung, daß
nämlich auf den Todesfall ein Kapital ausbezahlt wird in ähn—
licher Weise, wie bei den seither schon aufgeführten Arten von
Versicherung: der eine stirbt früher, der andere später; der eine
also zahlt seinen Beitrag nur kurze Zeit, der andere lange Zeit
(oder wenn es eine einmalige Einlage ist, der eine läßt den
Zinsengenuß der Einlage kurze, der andere lange Zeit der Ge—
sellschaft); im einen wie in dem andern Fall wird das Kapital
ausbezahlt und der länger währende Beitrag bezw. der länger
währende Zinsengenuß, welchen die Gesellschaft von den länger
Lebenden zieht, setzt sie in den Stand, auch in den Fällen des
früher eintretenden Todes ihre Verpflichtung zu erfüllen, was
ihr weiter noch dadurch erleichtert wird, daß sie das Kapital
nicht zu zahlen braucht, wenn der, zu dessen Gunsten die Ver-
sicherung genommen wurde, vor dem Versicherer stirbt. Aehnlich
gestaltet sich das Verhältniß, wenn die Auszahlung des Kapitals
von der Erreichung eines gewissen Alters bedingt ist.
Die erste Lebensversicherungsgesellschaft wurde in England
i. J. 1705 gegründet, und seitdem haben dieselben sich dort
wie der Zahl nach bedeutend vermehrt, so auch den Umfang
ihrer Geschäfte ansehnlich erweitert. Die älteste Gesellschaft dieser
Art in Deutschland ist die von Arnoldi, welcher auch eine Feuer-
versicherungsanstalt in's Leben rief, i. J. 1827 in Gotha ge-
gründete, welche heute noch besteht und bei einem Fond von
etwa 15 Millionen Mark mit obenan steht unter den deutschen
Lebensversicherungsgesellschaften. Im Jahr 1882 bestanden im
Deutschen Reich 35 Lebensversicherungsanstalten (theils auf
Gegenseitigkeit, z. B. die Gothaer, theils Aktiengesellschaften,
z. B. die Lebensversicherungsanstalt der Bayer. Hypotheken= und
Wechselbank) mit einem Versicherungsbestand von 2366 Millionen
Mark, der sich auf 665,000 Versicherte vertheilte.
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