Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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geschehen kann, so hat ein früher Tod unvermeidlich die Folge, 
daß der Grundbesitz der Familie zersplittert oder gar veräußert 
wird, und dagegen bietet die Versicherung des Lebens des Familien- 
vaters Sicherheit. — Die Sicherstellung von Schuldver- 
bindlichkeiten gehört zu den gewöhnlichsten Motiven der 
Lebensversicherung. In der That sind die Fälle sehr häufig, 
wo dem persönlichen Kredit allein das Bedenken entgegensteht, 
daß unvorhergesehenes Ableben die Forderung des Darleihers 
gefährden könnte. Für dergleichen Fälle eignet sich die Lebens- 
Versicherung auf Zeit. Die Auszahlung der versicherten Summe 
wird hier nur für den Fall zugesichert, daß der Tod des Ver- 
sicherten innerhalb einer bestimmten Reihe von Jahren, vor 
deren Ablauf voraussichtlich die Schuld nicht getilgt sein wird, 
erfolgt. Wer eine Erbschaft in gewisser Aussicht hat, findet leicht 
ein Darlehen zu billigen Zinsen, wenn er sein Leben versichert 
und dem Gläubiger dadurch auch für den Fall, daß sein Tod 
vor Eröffnung der Erbschaft ersolgen sollte, Sicherheit bietet. — 
Sicherstellung gegen eventuelle Verbindlichkei- 
ten, gegen solche nämlich, die nur bei dem Ableben einer be- 
stimmten Person eintreten, wird gleichfalls in der Lebensver- 
sicherung mit geringen Opfern gefunden. Häufig z. B. find 
Ehegatten in der Lage, daß beim Tode des einen von beiden 
ein Theil des gemeinschaftlichen Vermögens an Notherben heraus- 
gegeben werden muß, oder daß der Mann das eingebrachte 
Heirathsgut der Frau, im Falle er dieselbe überlebt, an die 
Familie zurück zu geben hat. Hierher gehört auch der Fall, 
daß ein bestimmtes Einkommen, sei es Gehalt oder Pension, 
an die Existenz einer bestimmten dritten Person geknüpft ist und 
mit deren Tod erlischt. Der Inhaber des Einkommens kann 
sich dagegen durch eine Versicherung auf das Leben der gedachten 
Person einigermaßen sicher stellen. Zur Wittwen-Versorg- 
ung dient die Lebensversicherung ganz vorzüglich, und es kann 
mit mäßigen Prämien ein Kapital oder auch eine Rente zu 
Gunsten der Frau für den Fall, daß sie den Mann überlebt, 
erworben werden. Selbstverständlich paßt dieselbe Versicherungs- 
weise auch zur Versorgung von Eltern, Geschwistern, Kindern, 
kurz von allen Personen, die, falls sie eine bestimmte andere 
Person überleben, einer Unterstützung bedürftig werden. Wie 
häufig sind nicht die Fälle, wo eine alte Mutter, die allein von 
ihrem Sohne ernährt wird, nach dessen Tod in gänzliche Armuth 
versinken müßte! Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, 
daß gerade in solchen Fällen die Prämien sich sehr billig stellen,
	        
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