Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

791 
da die Versicherungsgesellschaft die Wahrscheinlichkeit in Anschlag 
bringt, daß die ältere Person zuerst stirbt, also nichts auszuzahlen ist. 
Eine Vereinigung von Lebensversicherung und Alters— 
Versicherung bietet die schon erwähnte „Abgekürzte Lebens- 
versicherung“ dar. Die Gesellschaft übernimmt dabei die Ver- 
bindlichkeit, das versicherte Kapital nicht bloß beim Tode des 
Versicherten (gleichgiltig, wann derselbe erfolgen mag), sondern 
auch zu dessen Lebzeiten, sobald er ein gewisses Alter erreicht 
haben wird, auszuzahlen. Weniger begüterte Personen finden 
hier das Mittel, einen doppelten Zweck zu erreichen, nämlich 
einmal auf den Todesfall für ihre Hinterlassenen zu sorgen, 
und demnächst auch für ihre alten Tage, wo voraussichtlich die 
Kinder versorgt sein werden, die versicherte Summe zum eigenen 
Besten verwenden zu können. 
Die in Bayern zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Ver- 
sicherungsgesellschaften haben in allen bedeutenderen Orten ihre 
Agenten, bei welchen man die Statuten ihrer Gesellschaft, ihre 
Tarife, Versicherungsbedingungen 2c. erhalten und sich so sein 
Urtheil darüber bilden kann, ob das, was man zu leisten hat, 
und das, was die Gesellschaft dagegen zu leisten verspricht, unter 
den obwaltenden Umständen Einem im angemessenen Verhältniß 
zu stehen scheint, ob man den gestellten Bedingungen entsprechen 
kann, und ob durch das dagegen Gebotene der Zweck, welchen 
man erreichen will, auch wirklich erreicht wird. Man muß sich 
das vorher reiflich überlegen, damit man sich nicht selbst in die 
Lage bringt, nutzlos Geld auszugeben. 
Beispielshalber folgt unten einer der Tarife für die von 
der Bayerischen Hypotheken= und Wechselbank einge- 
richtete Lebensversicherungsanstalt. Wie schon erwähnt, kommt jetzt 
bei dieser Anstalt (baar eingezahltes Garantiekapital 29 Mill. Mk.) 
den Versicherungsnehmern eine Betheiligung am Geschäftsgewinn 
(Dividende) zu gute in der Art, daß die zu entrichtenden Jah- 
resprämien, von der fünften anfangend, sich um den Dividen- 
denbetrag mindern, welcher Betrag mit den Jahren sich steigert, 
so daß schließlich der Versicherte gar nichts mehr einzuzahlen 
hat, sondern jährlich noch etwas herausgezahlt bekommt. Der 
von der Bayer. Hypotheken= und Wechselbank veröffentlichte 
Prospekt sagt hierüber zur Erläuterung für die Wirkung der 
Dividendebetheiligung auf die Verminderung der Prämien, daß 
nach diesem System, wenn die jährliche Dividende, wie man wohl 
annehmen kann, 30 der Gesammtsumme der einbezahlten Prämien 
beträgt, die Prämie eines nach untenstehenden Tabelle mit 10,000
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.