Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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den Agenten derselben zu beziehen sind, vorher unterrichten, 
damit man ermessen kann, in welcher Weise man am besten 
und sichersten den gewünschten Zweck erreicht. Nach dem, was 
oben über die Nützlichkeit der Lebensversicherung gesagt wurde, 
bedarf es keiner weiteren Bemerkung über die Nützlichkeit des 
Einkaufs bei Rentenanstalten. Dort wird der Zweck dadurch 
erreicht, daß man die seinerzeitige Auszahlung eines bestimmten 
Kapitalbetrags sichert, hier dadurch, daß man den Genuß einer 
bestimmten Rente auf Lebensdauer oder auf eine beitimmte 
Zeitdauer sichert. Nur noch einige Beispiele, welchen die Tarife 
der „Stuttgarter Allgemeinen Rentenanstalt“ zu Grunde gelegt 
sind: a. Ein Sohn, 42 Jahre alt, möchte seine Mutter, 
65 Jahre alt, für den Fall seines Todes sicher stellen, indem. 
er ihr den Bezug einer Jahresrente von 200 Mk. verschafft, 
welcher Betrag sammt den Zinsen ihres Vermögens für ihre 
Bedürfnisse ausreichen würde; er hat dafür auf einmal ein 
Kapital von 174 Mk. zu zahlen oder einen jährlichen Beitrag 
von 22 Mk. 20 Pfg. b. Ein Vater, 35 Jahre alt, will für 
den Fall seines Todes seinem dermalen 5 Jahre alten Kind bis 
zu dessen 21. Lebensjahr ein Erziehungsgeld von jährlich 200 Mk. 
sichern; er hat dafür ein Kapital von 197 Mk. 40 Pfg. auf 
einmal zu zahlen, oder einen jährlichen Beitrag von 23 Mk. 
40 Pfg., letzteren jedoch, wenn er so lange am Leben bleibt, 
nur bis zum 15. Lebensjahr des Kindes. c. Ein Herr, 66 Jahre 
alt, wünscht auf den Fall seines Todes seinem siebzigjährigen 
Diener eine jährliche Pension von 50 Mk. auf dessen Lebens- 
dauer zu sichern; er zahlt dafür auf einmal ein Kapital von 
112 Mk. 35 Pfg. oder einen jährlichen Beitrag von 21 Mk. 
95 Pfg. 4 Ein Arbeiter, 20 Jahre alt, welcher jährlich 
24 Mk. einzahlt (auf die Woche macht das noch nicht 50 Pfg.) 
und damit bis zu seinem 55. Lebensjahr fortfährt, sichert sich 
dadurch den Genuß einer Pension von jährlich 200 Mk., welche 
vom 55. Lebensjahr an bis zu seinem Tod ihm ausbezahlt wird. 
Eine besondere Stellung unter den Renten= und Lebens- 
versicherungsanstalten nimmt ein 
Die Kaiser-Wilhelms-Spende. 
Diese Anstalt hat den Zweck, den weniger bemittelten 
Klassen des deutschen Volkes, namentlich dem Arbeiterstand die 
Altersversorgung zu erleichtern durch möglichst fruchtbringende 
Anlegung ihrer Ersparnisse. Der Gedanke, eine solche Anstalt 
zu gründen, tauchte auf unmittelbar nach den Attentaten auf 
den Kaiser Wilhelm im Sommer 1878. Dieselbe sollte ein
	        
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