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den Agenten derselben zu beziehen sind, vorher unterrichten,
damit man ermessen kann, in welcher Weise man am besten
und sichersten den gewünschten Zweck erreicht. Nach dem, was
oben über die Nützlichkeit der Lebensversicherung gesagt wurde,
bedarf es keiner weiteren Bemerkung über die Nützlichkeit des
Einkaufs bei Rentenanstalten. Dort wird der Zweck dadurch
erreicht, daß man die seinerzeitige Auszahlung eines bestimmten
Kapitalbetrags sichert, hier dadurch, daß man den Genuß einer
bestimmten Rente auf Lebensdauer oder auf eine beitimmte
Zeitdauer sichert. Nur noch einige Beispiele, welchen die Tarife
der „Stuttgarter Allgemeinen Rentenanstalt“ zu Grunde gelegt
sind: a. Ein Sohn, 42 Jahre alt, möchte seine Mutter,
65 Jahre alt, für den Fall seines Todes sicher stellen, indem.
er ihr den Bezug einer Jahresrente von 200 Mk. verschafft,
welcher Betrag sammt den Zinsen ihres Vermögens für ihre
Bedürfnisse ausreichen würde; er hat dafür auf einmal ein
Kapital von 174 Mk. zu zahlen oder einen jährlichen Beitrag
von 22 Mk. 20 Pfg. b. Ein Vater, 35 Jahre alt, will für
den Fall seines Todes seinem dermalen 5 Jahre alten Kind bis
zu dessen 21. Lebensjahr ein Erziehungsgeld von jährlich 200 Mk.
sichern; er hat dafür ein Kapital von 197 Mk. 40 Pfg. auf
einmal zu zahlen, oder einen jährlichen Beitrag von 23 Mk.
40 Pfg., letzteren jedoch, wenn er so lange am Leben bleibt,
nur bis zum 15. Lebensjahr des Kindes. c. Ein Herr, 66 Jahre
alt, wünscht auf den Fall seines Todes seinem siebzigjährigen
Diener eine jährliche Pension von 50 Mk. auf dessen Lebens-
dauer zu sichern; er zahlt dafür auf einmal ein Kapital von
112 Mk. 35 Pfg. oder einen jährlichen Beitrag von 21 Mk.
95 Pfg. 4 Ein Arbeiter, 20 Jahre alt, welcher jährlich
24 Mk. einzahlt (auf die Woche macht das noch nicht 50 Pfg.)
und damit bis zu seinem 55. Lebensjahr fortfährt, sichert sich
dadurch den Genuß einer Pension von jährlich 200 Mk., welche
vom 55. Lebensjahr an bis zu seinem Tod ihm ausbezahlt wird.
Eine besondere Stellung unter den Renten= und Lebens-
versicherungsanstalten nimmt ein
Die Kaiser-Wilhelms-Spende.
Diese Anstalt hat den Zweck, den weniger bemittelten
Klassen des deutschen Volkes, namentlich dem Arbeiterstand die
Altersversorgung zu erleichtern durch möglichst fruchtbringende
Anlegung ihrer Ersparnisse. Der Gedanke, eine solche Anstalt
zu gründen, tauchte auf unmittelbar nach den Attentaten auf
den Kaiser Wilhelm im Sommer 1878. Dieselbe sollte ein