Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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dauerndes Denkmal des Dankes sein für die Errettung des 
Kaisers aus Mörderhand. Als Grundkapital wurde der Anstalt 
überwiesen die Summe von 1,750,000 Mark, welche damals 
zu dem gedachten Zweck in ganz Deutschland gesammelt worden 
sind. Aus den Zinsen des Grundkapitals (angelegt in sichern 
Hypotheken und guten Werthpapieren) werden zunächst die ge— 
sammten Verwaltungskosten bestritten, so daß den Einlegern 
(Mitgliedern der Anstalt) ihre Einlagen sammt vierprozentigen 
Zinsen und Zinseszinsen ohne Abzug voll zu gute kommen, 
während andere Renten= und Lebensversicherungs-Anstalten zehn 
Prozent und darüber für Verwaltungskosten abziehen. Bei der 
Kaiser-Wilhelms-Spende waren die Verwaltungskosten in den 
ersten Jahren im Verhältniß zu den Einlagen hoch, besonders 
da die vielen kleinen Einlagen viel Arbeit machen, aber die 
Mitglieder brauchen an diesen Kosten nichts zu zahlen, vielmehr 
waren in den ersten zwei Jahren aus den Zinsen des Grund- 
kapitals schon etwa 100,000 Mark erspart, welche den Mit- 
gliedern auch noch zu gute kommen sollen: denn aller Ueber- 
schuß, der sich ergibt, wird den Mitgliedern zugewendet. Dem- 
gemäß wurde durch Beschluß des Aufsichtsraths vom 2. Febr. 
1884 einstweilen bestimmt, daß den bis zum 31. März 1883 
gemachten und am 31. März 1884 noch in Kraft bestehenden 
Einlagen eine Dividende von 1 Prozent (für jedes Jahr des 
Bestehens der Einlage) gewährt wird; diese Dividende wird 
aber nicht sofort herausgezahlt, sondern zur Erhöhung der Ein- 
lagen, somit zur Erhöhung der seiner Zeit zu beziehenden Ren- 
ten= oder Kapitalbeträge verwendet. — Einem Schriftchen, das 
der Direktor (Justizrath Stämmler in Berlin) im J. 1881 zur 
Aufklärung über die Einrichtung der Anstalt veröffentlicht hat, 
entnehmen wir Folgendes: 
Jede volle Einlage beträgt 5 Mk. Es kann eine, es 
können mehrere Einlagen gleichzeitig oder nach einander ganz 
beliebig eingezahlt werden. Durch jede einzelne Einlage wird 
ohne jede Nachzahlung eine Rente oder Kapital versichert. — 
Viele Leute möchten in der Weise versichern, daß von der ersten 
Zahlung an eine bestimmte jährliche Rente von etwa 100, 200 
oder 300 Mk. erworben sei, welche dann zuerst gezahlt werden 
soll, wann der Versicherte arbeitsunfähig wird. Das läßt sich 
machen, dann müssen bei anderen Anstalten regelmäßig Prämien 
gezahlt werden. Diese regelmäßige Zahlung von Prämien (Ein- 
lagen, Beiträgen) ist für die Versicherten leicht gefährlich. Wenn 
nämlich der Versicherte nicht immer zahlt oder zahlen kann, so
	        
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