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dauerndes Denkmal des Dankes sein für die Errettung des
Kaisers aus Mörderhand. Als Grundkapital wurde der Anstalt
überwiesen die Summe von 1,750,000 Mark, welche damals
zu dem gedachten Zweck in ganz Deutschland gesammelt worden
sind. Aus den Zinsen des Grundkapitals (angelegt in sichern
Hypotheken und guten Werthpapieren) werden zunächst die ge—
sammten Verwaltungskosten bestritten, so daß den Einlegern
(Mitgliedern der Anstalt) ihre Einlagen sammt vierprozentigen
Zinsen und Zinseszinsen ohne Abzug voll zu gute kommen,
während andere Renten= und Lebensversicherungs-Anstalten zehn
Prozent und darüber für Verwaltungskosten abziehen. Bei der
Kaiser-Wilhelms-Spende waren die Verwaltungskosten in den
ersten Jahren im Verhältniß zu den Einlagen hoch, besonders
da die vielen kleinen Einlagen viel Arbeit machen, aber die
Mitglieder brauchen an diesen Kosten nichts zu zahlen, vielmehr
waren in den ersten zwei Jahren aus den Zinsen des Grund-
kapitals schon etwa 100,000 Mark erspart, welche den Mit-
gliedern auch noch zu gute kommen sollen: denn aller Ueber-
schuß, der sich ergibt, wird den Mitgliedern zugewendet. Dem-
gemäß wurde durch Beschluß des Aufsichtsraths vom 2. Febr.
1884 einstweilen bestimmt, daß den bis zum 31. März 1883
gemachten und am 31. März 1884 noch in Kraft bestehenden
Einlagen eine Dividende von 1 Prozent (für jedes Jahr des
Bestehens der Einlage) gewährt wird; diese Dividende wird
aber nicht sofort herausgezahlt, sondern zur Erhöhung der Ein-
lagen, somit zur Erhöhung der seiner Zeit zu beziehenden Ren-
ten= oder Kapitalbeträge verwendet. — Einem Schriftchen, das
der Direktor (Justizrath Stämmler in Berlin) im J. 1881 zur
Aufklärung über die Einrichtung der Anstalt veröffentlicht hat,
entnehmen wir Folgendes:
Jede volle Einlage beträgt 5 Mk. Es kann eine, es
können mehrere Einlagen gleichzeitig oder nach einander ganz
beliebig eingezahlt werden. Durch jede einzelne Einlage wird
ohne jede Nachzahlung eine Rente oder Kapital versichert. —
Viele Leute möchten in der Weise versichern, daß von der ersten
Zahlung an eine bestimmte jährliche Rente von etwa 100, 200
oder 300 Mk. erworben sei, welche dann zuerst gezahlt werden
soll, wann der Versicherte arbeitsunfähig wird. Das läßt sich
machen, dann müssen bei anderen Anstalten regelmäßig Prämien
gezahlt werden. Diese regelmäßige Zahlung von Prämien (Ein-
lagen, Beiträgen) ist für die Versicherten leicht gefährlich. Wenn
nämlich der Versicherte nicht immer zahlt oder zahlen kann, so