Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

5 
— versehen werden. Dieses gilt auch von Briefen an vornehme 
Personen. 
In diesen Fällen ist immer das Spitzcouvert anzuwenden, 
es wäre denn, daß der Umfang der Schrift, ihre Beilagen 2c. 
es unmöglich machten. 
Das Spitzcouvert wird — wenn man nicht beim Papier- 
händler schon ein fertiges haben kann, was heutzutage in der 
Regel der Fall sein wird — auf diese Weise gemacht, daß man 
das Umschlagpapier über das Schreiben so einbiegt, daß die 
vier Spitzen in der Mitte zusammentreffen, wie folgende 
Figur zeigt: 
  
— 
— 
  
  
  
Der Gebrauch der Briefumschläge hat aber in neuerer Zeit 
so überhand genommen, daß es jetzt als ein Versäumen der ge- 
wöhnlichen Höflichkeit angesehen würde, wollte man bei Briefen 
an Private in der früher üblichen Weise das letzte freie Blatt 
des Briefes selbst als Umschlag benutzen. Letzteres thut man 
heutzutage nur noch bei solchen Geschäftsbriefen, bei welchen es 
darauf ankommt, daß der Brief selbst den die Abgangs= und 
Ankunftszeit bekundenden Poststempel trage, damit man sich 
nöthigenfalls später damit ausweisen kann. 
Eingaben an Behörden, Briefe an Vornehme werden mit 
feinem rothen Lack gesiegelt, und man hat sich in Acht zu nehmen, 
daß der Umschlag nicht mit Lacktropfen befleckt, und daß die 
Inlage nicht an den Umschlag angeklebt werde. Der Oblaten 
kann man sich zum Siegeln der Briefe nur dann bedienen, wenn 
diese an Bekannte oder vertraute Freunde gerichtet sind; ebenso 
ist'#s mit den gummirten Umschlägen; Ausnahmen hiervon machen 
die Handelsbriefe. 
Vorstellungen, Eingaben, Bittschriften, alle Schriften, welche 
an Behörden gerichtet sind, werden auf Folioformat (ganze 
Bogen) geschrieben und in Octavform zusammengelegt und ein- 
gesiegelt. Das Zusammenlegen geschieht in der Art, daß die 
obere Hälfte des Bogens herabgebogen und dann die linke 
Seite auf die rechte herübergelegt wird. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.