Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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z. B. nach dem Tarif der Stuttgarter Rentenanstalt jährliche 
Einzahlungen von 61 Mk. 60 Pfg. oder 57 Mk. 80 Pfg. 
macht, je nachdem die Einlagen im Fall des früheren Ablebens 
der Tochter zurückgegeben werden oder nicht.) Beispielshalber 
theilen wir aus den Satzungen der Nürnberger Aussteuer-An- 
stalt folgende Paragraphen mit: 
§ 2. Theilhaber der Gesellschaft können einheimische und 
auswärtige unverheirathete Personen beiderlei Geschlechts, also 
auch Wittwer und Wittwen, sein. 
§ 4. Man kann so viele Nummern besetzen, als man 
will, und erhält für jede derselben einen besondern Aufnahme- 
schein. 
§ 5. Für jede Nummer wird jährlich 2 Mk. 40 Pfg. 
bezahlt, und beim Eintritt oder beim Umschreiben einer andern 
Nummer für Einschreibgebühr und für ein Exemplar der Satz- 
ungen 10 Pfennig entrichtet. 
§ 7. Die Beiträge und Einschreibgebühren fließen sämmt- 
lich in eine Kasse, und aus den hiedurch und durch die Zinsen 
der weggeliehenen Kapitalien eingegangenen Geldern werden 
nach Abzug der jährlichen Verwaltungskosten und der den Ge- 
winnern zu verabreichenden Zinsen, dann nach Abgabe der zur 
Bildung des Reservefonds erforderlichen Summe, so viele Ge- 
kEstunnhee gemacht, als sich hieraus Theile zu 400 Mk. bilden 
assen. 
§ S8S. Der Gewinn von 400 Mk. wird dem Gewinnenden 
nach vollzogener Trauung und nach darüber beigebrachtem 
Zeugnisse gegen Zurückgabe des Gewinnscheines und gehörige 
Quittung von dem Kassier baar und ohne Abzug ausbezahlt 
(dem unverheirathet Bleibenden, nach zurückgelegtem 40. Lebens- 
jahr). Eine Beschlagnahme auf Gewinne oder auf Zinsen hieraus ist 
nicht zulässig und wird nicht anerkannt. Auch dürfen die Ge- 
winnscheine weder cedirt noch verpfändet werden, sondern er- 
folgt die Auszahlung nur an den Gewinner oder dessen legiti- 
mirte Erben. 
§ 11. Bis zum Zeitpunkte der Verheirathung oder bis 
nach vollendetem 40. Lebensjahre bleibt der Gewinn bei der 
Anstalt angelegt und wird mit zwei Procent jährlich verzinst. 
— Diese Zinsen werden halbjährig, vom ersten Ziele nach der 
Ziehung an gerechnet, durch den Kassier ausbezahlt.
	        
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