806
so müssen z. B. Inhaber-Obligationen, die als Amtsbürgschaften
hinterlegt werden, vinculirt werden, ebenso Inhaber-Obligationen,
welche Gemeinden und Stiftungen gehören. Sollen solche Obli—
gationen anderweitig veräußert oder von der Staatskasse, wenn
sie zur Heimzahlung aufgerufen sind, eingelöst werden, so muß
zuvor durch die dazu befugten Behörden ihre Devinculirung
erfolgen. — In Preußen, Sachsen ꝛc. dient demselben Zweck
das Außerkurssetzen eines Papiers: in Sachsen kann dies
blos durch eine staatliche Behörde geschehen (soferne nicht eine
Gesellschaft für ihre Papiere anderes bestimmt), in Preußen kann
es jeder Eigenthümer eines Werthpapiers durch Anbringen einer
entsprechenden Aufschrift auf der Rückseite desselben thun. Sollen
vinculirte bezw. außer Kurs gesetzte Papiere wieder die Eigen-
schaft gewöhnlicher Inhaber-Papiere erhalten, so kann nur die
dazu ermächtigte staatliche Behörde (auch in Preußen) dies thun
und den nöthigen Vermerk auf das Papier setzen. Außer Kurs
gesetzte bezw. vinculirte Papiere sind natürlich „nicht lieferbar“,
d. h. wer an der Börse ein Papier kauft, wird ein mit dem
Vermerk der Außerkurssetzung versehenes nicht annehmen, weß-
halb deren Veräußerung einem unrechtmäßigen Inhaber auch
schwer gelingen dürfte.
Für alle Fälle wird der Eigenthümer von Werthpapieren
gut thun, sich ein genaues Verzeichniß derselben nach Gat-
tung, Nummer 2c. anzulegen (um beim Abhandenkommen genau
angeben zu können, was abhanden kam), und, wenn er sie selbst
aufbewahrt, die Coupons und Talons") getrennt von der Haupt-
urkunde zu halten; denn Obligationen und Aktien ohne Coupons
wird ebensowenig Jemand kaufen, als Couponbogen ohne die
Urkunde über das Kapital.
Abhanden gekommene Werthpapiere können im deut-
schen Reich und in den meisten europäischen Ländern auf ge-
richtliches Verfahren für ungiltig erklärt (lamortisirt) werden.
*) Der Talon ist eine Anweisung, gegen deren Vorzeigung dem In-
haber neue Couponsbogen verabfolgt werden, wenn die mit dem Werth-
papier ausgegebenen Coupons alle verbraucht sind. Manchen Werthpapieren
sind keine Talons beigegeben, und wenn hier die Coupons zu Ende gehen,
muß man das Werthpapier selbst vorzeigen, um weitere Coupons zu be-
kommen; begreiflicherweise ist es immer unangenehm, eine solche Urkunde
aus der Hand geben zu müssen, und ist daher das Beigeben von Talons
sehr erwünscht.