Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

806 
so müssen z. B. Inhaber-Obligationen, die als Amtsbürgschaften 
hinterlegt werden, vinculirt werden, ebenso Inhaber-Obligationen, 
welche Gemeinden und Stiftungen gehören. Sollen solche Obli— 
gationen anderweitig veräußert oder von der Staatskasse, wenn 
sie zur Heimzahlung aufgerufen sind, eingelöst werden, so muß 
zuvor durch die dazu befugten Behörden ihre Devinculirung 
erfolgen. — In Preußen, Sachsen ꝛc. dient demselben Zweck 
das Außerkurssetzen eines Papiers: in Sachsen kann dies 
blos durch eine staatliche Behörde geschehen (soferne nicht eine 
Gesellschaft für ihre Papiere anderes bestimmt), in Preußen kann 
es jeder Eigenthümer eines Werthpapiers durch Anbringen einer 
entsprechenden Aufschrift auf der Rückseite desselben thun. Sollen 
vinculirte bezw. außer Kurs gesetzte Papiere wieder die Eigen- 
schaft gewöhnlicher Inhaber-Papiere erhalten, so kann nur die 
dazu ermächtigte staatliche Behörde (auch in Preußen) dies thun 
und den nöthigen Vermerk auf das Papier setzen. Außer Kurs 
gesetzte bezw. vinculirte Papiere sind natürlich „nicht lieferbar“, 
d. h. wer an der Börse ein Papier kauft, wird ein mit dem 
Vermerk der Außerkurssetzung versehenes nicht annehmen, weß- 
halb deren Veräußerung einem unrechtmäßigen Inhaber auch 
schwer gelingen dürfte. 
Für alle Fälle wird der Eigenthümer von Werthpapieren 
gut thun, sich ein genaues Verzeichniß derselben nach Gat- 
tung, Nummer 2c. anzulegen (um beim Abhandenkommen genau 
angeben zu können, was abhanden kam), und, wenn er sie selbst 
aufbewahrt, die Coupons und Talons") getrennt von der Haupt- 
urkunde zu halten; denn Obligationen und Aktien ohne Coupons 
wird ebensowenig Jemand kaufen, als Couponbogen ohne die 
Urkunde über das Kapital. 
Abhanden gekommene Werthpapiere können im deut- 
schen Reich und in den meisten europäischen Ländern auf ge- 
richtliches Verfahren für ungiltig erklärt (lamortisirt) werden. 
*) Der Talon ist eine Anweisung, gegen deren Vorzeigung dem In- 
haber neue Couponsbogen verabfolgt werden, wenn die mit dem Werth- 
papier ausgegebenen Coupons alle verbraucht sind. Manchen Werthpapieren 
sind keine Talons beigegeben, und wenn hier die Coupons zu Ende gehen, 
muß man das Werthpapier selbst vorzeigen, um weitere Coupons zu be- 
kommen; begreiflicherweise ist es immer unangenehm, eine solche Urkunde 
aus der Hand geben zu müssen, und ist daher das Beigeben von Talons 
sehr erwünscht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.