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(72) entnehmen, zu welchem es seine neueste, fünfprozentige
Anleihe ausgeschrieben hat. Noch weniger Vertrauen ist dem
Fürstenthum Bulgarien entgegenzubringen. — Griechen-
land ist auch kein guter Schuldner, Geld war bei ihm stets
rar. — Die Türkei ist in einer jämmerlichen Finanzlage:
sie kann nicht zahlen und zahlt nicht. Wenn ab und zu von
sog. Bankiers türkische Loose angepriesen werden, so ist das der
reine Gimpelfang. — Wie es mit der ägyptischen Schuld
bestellt ist, weiß jeder Zeitungsleser; wo nichts ist, hat der
Kaiser das Recht verloren. — Die Obligationen der nord-
amerikanischen Union sind, Angesichts ihrer guten
Finanzlage und ihrer großartigen Leistung in Abtragung der
Schulden des Bürgerkriegs, dermalen als sichere Kapitalanlage
zu betrachten; indessen mit der Convertirung der sechs= und
fünfprozentigen Bonds (Obligationen) in vierprozentige ist für
den deutschen Kapitalisten der besondere Reiz nordamerikanischer
Staatspapiere so ziemlich verschwunden, zumal ihr hoher Kurs
auch nicht lockt.
b) Obligationen von Städten. Wie bei jedem
Schuldner, so muß man auch bei Stadtgemeinden, wenn man
deren Obligationen kaufen, also ihr Gläubiger werden will, sich
über ihre finanzielle Lage vergewissern. Zwar steht der Ge-
meinde, wie dem Staat das Mittel zu Gebote, durch erhöhte
Besteuerung ihrer Angehörigen ihre Einkünfte zu vermehren;
allein die Anwendung dieses Mittels hat doch ihre Grenzen, und
es kann eben auch bei einer Gemeinde der Fall eintreten, daß
sie sagt: Ich kann nicht mehr. Weitaus die große Mehrzahl
der deutschen Städte ist in einer Lage, welche zu Zweifeln an
der Sicherheit ihrer Obligationen keinen Anlaß gibt; indessen
sind manche, namentlich in industriereichen Gegenden, so stark
mit Gemeindeabgaben belastet, daß die Frage berechtigt ist, ob
das auf die Länge so fortgehen kann. Hinsichtlich der Obli-
gationen ausländischer Städte ist um so mehr Vorsicht geboten,
je weniger man bei uns in der Regel im Stande ist, sich über
ihre finanzielle Lage Klarheit zu verschaffen; die schlimmen Er-
fahrungen, welche z. B. mit Madrider und Neapler Loosen
gemacht wurden, sollte man sich zur Warnung dienen lassen.
c) Obligationen von Provinzen und Kreisen.
Diese sind in der Regel nicht viel weiter verbreitet, als in der
Provinz 2c., welche sie ausgegeben hat, und deren nächster
Nachbarschaft; es kommen daher für uns nur deutsche Papiere
dieser Art in Betracht, und von ihnen kann man sagen, daß