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sie ganz dieselbe Sicherheit bieten, wie Obligationen der deut—
schen Staaten.
d) Obligationen von Privatpersonen. Hie-
her gehören die sogenannten standesherrlichen Schuldverschreib-
ungen und Cavalier-Loose; Anlehen von anderen Privaten
kommen nur wenige vor, z. B. von Fr. Krupp in Essen. Diesen
Schuldnern gegenüber gilt es eben auch, die Augen aufzumachen;
es kommt auf den Umfang ihrer Güter r2c. und die Art, wie
sie wirthschaften an bei der Frage, ob man ihnen Kredit schen-
ken kann. Von manchen dieser Schuldner sind ihre Gläubiger
schon empfindlich benachtheiligt worden; man kann sie aber
natürlich nicht alle in einen Topf werfen. Ein Blick auf den
Kurszettel belehrt über den Grad von Vertrauen, das ihnen
die Kapitalisten schenken.
e) Aktien. Wer sich an einem Aktien-Unternehmen (Bank,
Eisenbahn, Fabrik u. dgl.) betheiligen, Aktien desselben nehmen
will, der sollte sich vorher vergewissern, ob dasselbe seiner Natur
nach überhaupt rentabel sein kann, ob die nöthigen Betriebsmittel
vorhanden oder gesichert sind, ob die technische und die kauf-
männische Leitung in sachkundigen und vertrauenswürdigen Hän-
gen liegt; sonst lauft er Gefahr, von seinem Geld geringe cder
dar keine Zinsen zu beziehen, ja vielleicht sogar das Kapital
theilweise oder ganz einzubüßen. Je mehr ein Aktien-Unter-
nehmen auf Spekulations-Geschäfte angewiesen ist, um so wech-
selnder und unsicherer ist die Rente desselben, um so mehr
Risiko lädt sich der Aktionär auf. Die deutschen Aktien-Eisen-
bahnen sind größtentheils gut fundirt und verwaltet; dagegen
finden wir im Ausland gar manche Aktien-Eisenbahnen, welche
der sicheren Grundlage und der ausreichenden Ertragsfähigkeit
entbehren. Die österreichisch-ungarischen Aktien-Eisenbahnen ge-
nießen größtentheils Staatsgarantie, d. h. der Staat hat zuge-
sagt, ihnen, falls ihre Einkünfte nicht eine gewisse Höhe erreichen
oder zur Bestreitung ihrer Verpflichtungen nicht ausreichen, eine
gewisse Summe zuzuschießen; es kommt auf den Wortlaut des
betreffenden Vertrags an, ob diese Garantie den Aktien einen
festen Minimalzins sichert; nicht immer ist das der Fall.
In Folge der übernommenen Garantie hatte der österreichische
Staat (Ungarn nicht mitgerechnet) bis zum Schluß des Jahres
1878 schon 148 Millionen Gulden Zuschuß an die Aktien-
Eisenbahnen gegeben, so daß mit Einrechnung der Zinsen aus
dieser Summe im Betrag von 24½ Millionen Gulden, die
garantirten österreichischen Bahnen dem Staat damals 172⅛