Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

815 
sie ganz dieselbe Sicherheit bieten, wie Obligationen der deut— 
schen Staaten. 
d) Obligationen von Privatpersonen. Hie- 
her gehören die sogenannten standesherrlichen Schuldverschreib- 
ungen und Cavalier-Loose; Anlehen von anderen Privaten 
kommen nur wenige vor, z. B. von Fr. Krupp in Essen. Diesen 
Schuldnern gegenüber gilt es eben auch, die Augen aufzumachen; 
es kommt auf den Umfang ihrer Güter r2c. und die Art, wie 
sie wirthschaften an bei der Frage, ob man ihnen Kredit schen- 
ken kann. Von manchen dieser Schuldner sind ihre Gläubiger 
schon empfindlich benachtheiligt worden; man kann sie aber 
natürlich nicht alle in einen Topf werfen. Ein Blick auf den 
Kurszettel belehrt über den Grad von Vertrauen, das ihnen 
die Kapitalisten schenken. 
e) Aktien. Wer sich an einem Aktien-Unternehmen (Bank, 
Eisenbahn, Fabrik u. dgl.) betheiligen, Aktien desselben nehmen 
will, der sollte sich vorher vergewissern, ob dasselbe seiner Natur 
nach überhaupt rentabel sein kann, ob die nöthigen Betriebsmittel 
vorhanden oder gesichert sind, ob die technische und die kauf- 
männische Leitung in sachkundigen und vertrauenswürdigen Hän- 
gen liegt; sonst lauft er Gefahr, von seinem Geld geringe cder 
dar keine Zinsen zu beziehen, ja vielleicht sogar das Kapital 
theilweise oder ganz einzubüßen. Je mehr ein Aktien-Unter- 
nehmen auf Spekulations-Geschäfte angewiesen ist, um so wech- 
selnder und unsicherer ist die Rente desselben, um so mehr 
Risiko lädt sich der Aktionär auf. Die deutschen Aktien-Eisen- 
bahnen sind größtentheils gut fundirt und verwaltet; dagegen 
finden wir im Ausland gar manche Aktien-Eisenbahnen, welche 
der sicheren Grundlage und der ausreichenden Ertragsfähigkeit 
entbehren. Die österreichisch-ungarischen Aktien-Eisenbahnen ge- 
nießen größtentheils Staatsgarantie, d. h. der Staat hat zuge- 
sagt, ihnen, falls ihre Einkünfte nicht eine gewisse Höhe erreichen 
oder zur Bestreitung ihrer Verpflichtungen nicht ausreichen, eine 
gewisse Summe zuzuschießen; es kommt auf den Wortlaut des 
betreffenden Vertrags an, ob diese Garantie den Aktien einen 
festen Minimalzins sichert; nicht immer ist das der Fall. 
In Folge der übernommenen Garantie hatte der österreichische 
Staat (Ungarn nicht mitgerechnet) bis zum Schluß des Jahres 
1878 schon 148 Millionen Gulden Zuschuß an die Aktien- 
Eisenbahnen gegeben, so daß mit Einrechnung der Zinsen aus 
dieser Summe im Betrag von 24½ Millionen Gulden, die 
garantirten österreichischen Bahnen dem Staat damals 172⅛
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.