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Risiko des Verlustes. — Im Uebrigen sind für den Werth
dieser Obligationen die nämlichen Umstände maßgebend, welche
auch den Werth der Aktien bedingen; denn auch eine Aktien-
gesellschaft kann zahlungsunfähig werden, und dann haben deren
Gläubiger (wozu die Obligationsinhaber gehören) zu ihrer Be-
friedigung nur das Gesellschaftsvermögen; übersteigen ihre An-
sprüche dieses Vermögen, so sind sie soweit eben verloren. —
Eine Unterart dieser Gattung von Obligationen sind die Pfand-
briefe der Hypothekenbanken. Es ist irrig, zu glauben, daß
der Inhaber eines Pfandbriefs für seine Forderung irgend ein
Pfand habe; seine Obligation gibt ihm, wie jede andere Obli-
gation, nur eine persönliche Forderung gegen die Gesellschaft
auf Bezahlung von Zinsen und Kapital; die Gesellschaft aber
hat für ihre Forderungen an ihre Schuldner, denen sie Geld
geliehen hat, eine Hypothek (Pfand) an Grundbesitz derselben.
Mittelbar allerdings kommt diese Hypothek den Pfandbrief-
#räubtgern in sofern zu Gute, als die Hypothekforderungen der
esellschaft im Fall ihres Nichtzahlens ein Exekutionsobjekt ab-
geben würden, und die verpfändeten Grundstücke immer vor-
handen und zu greifen sind. Freilich käme es da wieder darauf
an, ob die Grundstücke im gegebenen Zeitpunkt nicht im Preis
gesunken sind, und so ruht denn auch hier, wie bei andern Ge-
sellschaftsobligationen, die Sicherheit der Gläubiger zuvörderst
doch auf einer umsichtigen, soliden Geschäftsführung der Ge-
sellschaft. Die Pfandbriefe der deutschen Hypothekenbanken ge-
nießen im Allgemeinen ein wohlbegründetes Vertrauen; immer-
hin sei man auch bei diesen vorsichtig: die Erfahrungen, die
man Anfangs der siebziger Jahre mit den Pfandbriefen der säch-
sischen Hypothekenbank in Leipzig, sowie in neuester Zeit bei der
Gothaer Grundkreditbank 2c. machte, sind eine Mahnung, sich
genau zu orientiren über die zu sicherer Anlage geeigneten Pfandbriefe.
3. Das Kursblatt.
In Süddeutschland ist für den Verkehr in Werthpapieren
(Effekten) tonangebend die Frankfurter Effekten-Börse; das Kurs-
blatt, welches täglich nach Schluß der Börse in Frankfurt aus-
egeben wird, gibt Aufschluß, zu welchen Preisen an diesem
ag an der Börse die verschiedenen Werthpapiere gekauft und
verkauft wurden. Man muß also das Kursblatt richtig zu lesen
verstehen, um daraus ersehen zu können, wie die Papiere jeweils
siehen, was man dafür bezahlen oder verlangen darf. Es folgt
hier ein Auszug aus dem Frankfurter Kursbl. vom Herbst 1884.
Der bayer. Sekretär. 52