Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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Abschnitt I des Kursblattes umfaßt die zinstragenden 
Staats-Obligationen einschließlich der Rentenpapiere, nicht 
aber die Lotterie- Anlehen. In der ersten Columne steht der schul- 
dende Staat (dahinter in einer eigenen Columne, die hier weg- 
gelassen ist, die Tage, an welchen die Zinsen eines Papiers fällig 
sind, in Ziffern, z. B. 1/4, 10, das heißt: der Zins wird am 
1. April und 1. Oktober gezahlt), in der nächsten Columne die 
kurze, an der Börse übliche Benennung des Papiers mit vorge- 
setztem Zinsfuß und dabei die Bemerkung, ob das Kapital in Mark. 
(M.) oder Thaler (Th.) oder Gulden süddeutsch (fl.) oder Francs 
(Fr.) oder in Gulden österreich. Währung (5.W.) oder in Rubel (.) 
oder in Pfund Sterling (sstr.) oder in Dollars ausgedrückt ist. 
In der letzten Columne ist der Kurs des Papiers in Prozenten 
verzeichnet (notirt); wenn also z. B. bei den 4½ prozentigen 
preußischen Consols ein Kurs von 103 verzeichnet ist, so be- 
deutet das, daß für eine solche Obligation, über 100 Mark 
lautend, im Herbst 1884 103 Mark zu bezahlen waren; 
lautet sie über 500 Mark, so sind natürlich fünfmal 103 Mark 
zu bezahlen. Der Kurs wird oft doppelt angegeben, indem hinter 
den Ziffern der Buchstabe P (Papier) oder der Buchstabe G 
(Geld) steht; bei der 4 prozentigen Reichsanleihe z. B. steht 
1035⅝ P 9/% G, das heißt: wer das Papier kaufte, bezahlte 
1035⅝, und wer es verkaufte, wer Geld dafür wollte, der bekam 
etwas weniger, 103 9/16. Statt P wird manchmal auch B (Brief) 
gesetzt, statt G heißt es manchmal b2 (bezahlt); steht bz G, 
so bedeutet das, daß das Papier zu diesem Kurs Abnehmer fand 
und gesucht blieb; etw. bz (etwas bezahlt) bedeutet, daß in 
diesem Papier nur kleine Posten umgesetzt wurden. Es kommt 
auch vor, daß ein Papier im Lauf der Börse zu verschiedenen 
Kursen gehandelt wurde; diese werden im Kursblatt nacheinander 
notirt, und der Durchschnittskurs nach Frankfurter Usance da- 
durch gefunden, daß man die verschiedenen Notirungen addirt 
und die Summe durch die Anzahl der Notirungen dividirt. — 
Im Effekten-Handel rechnet die Frankfurter Börse den Thaler 
stets zu 3 Mk., 7 Gulden süddeutsch oder holländisch zu 12 Mk., 
1 Gulden 5. W. zu 2 Mk., 1 Franc oder Lira zu 80 Pf., 
1 Silberrubel zu 3 Mk. 20 Pf., 1 Pfund Sterling zu 20 Mk., 
1 Dollar oder Piaster zu 4 Mk. 25 Pf., 1 Mk. Banco bei 
hamburger Papieren) zu 1 Mk. 50 Pf. — Striche in der letzten 
Columne bedeuten, daß in dem betreffenden Papier kein Ge- 
schäft gemacht wurde. Die Bemerkung „Kleine Stücke“ mit 
beigesetzter Zahl bei einem Papier bedeutet, daß die auf kleine
	        
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