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Abschnitt I des Kursblattes umfaßt die zinstragenden
Staats-Obligationen einschließlich der Rentenpapiere, nicht
aber die Lotterie- Anlehen. In der ersten Columne steht der schul-
dende Staat (dahinter in einer eigenen Columne, die hier weg-
gelassen ist, die Tage, an welchen die Zinsen eines Papiers fällig
sind, in Ziffern, z. B. 1/4, 10, das heißt: der Zins wird am
1. April und 1. Oktober gezahlt), in der nächsten Columne die
kurze, an der Börse übliche Benennung des Papiers mit vorge-
setztem Zinsfuß und dabei die Bemerkung, ob das Kapital in Mark.
(M.) oder Thaler (Th.) oder Gulden süddeutsch (fl.) oder Francs
(Fr.) oder in Gulden österreich. Währung (5.W.) oder in Rubel (.)
oder in Pfund Sterling (sstr.) oder in Dollars ausgedrückt ist.
In der letzten Columne ist der Kurs des Papiers in Prozenten
verzeichnet (notirt); wenn also z. B. bei den 4½ prozentigen
preußischen Consols ein Kurs von 103 verzeichnet ist, so be-
deutet das, daß für eine solche Obligation, über 100 Mark
lautend, im Herbst 1884 103 Mark zu bezahlen waren;
lautet sie über 500 Mark, so sind natürlich fünfmal 103 Mark
zu bezahlen. Der Kurs wird oft doppelt angegeben, indem hinter
den Ziffern der Buchstabe P (Papier) oder der Buchstabe G
(Geld) steht; bei der 4 prozentigen Reichsanleihe z. B. steht
1035⅝ P 9/% G, das heißt: wer das Papier kaufte, bezahlte
1035⅝, und wer es verkaufte, wer Geld dafür wollte, der bekam
etwas weniger, 103 9/16. Statt P wird manchmal auch B (Brief)
gesetzt, statt G heißt es manchmal b2 (bezahlt); steht bz G,
so bedeutet das, daß das Papier zu diesem Kurs Abnehmer fand
und gesucht blieb; etw. bz (etwas bezahlt) bedeutet, daß in
diesem Papier nur kleine Posten umgesetzt wurden. Es kommt
auch vor, daß ein Papier im Lauf der Börse zu verschiedenen
Kursen gehandelt wurde; diese werden im Kursblatt nacheinander
notirt, und der Durchschnittskurs nach Frankfurter Usance da-
durch gefunden, daß man die verschiedenen Notirungen addirt
und die Summe durch die Anzahl der Notirungen dividirt. —
Im Effekten-Handel rechnet die Frankfurter Börse den Thaler
stets zu 3 Mk., 7 Gulden süddeutsch oder holländisch zu 12 Mk.,
1 Gulden 5. W. zu 2 Mk., 1 Franc oder Lira zu 80 Pf.,
1 Silberrubel zu 3 Mk. 20 Pf., 1 Pfund Sterling zu 20 Mk.,
1 Dollar oder Piaster zu 4 Mk. 25 Pf., 1 Mk. Banco bei
hamburger Papieren) zu 1 Mk. 50 Pf. — Striche in der letzten
Columne bedeuten, daß in dem betreffenden Papier kein Ge-
schäft gemacht wurde. Die Bemerkung „Kleine Stücke“ mit
beigesetzter Zahl bei einem Papier bedeutet, daß die auf kleine