822
russischen Eisenbahn-Prioritäten, welche bei uns vorkommen,
sind in Thalern oder Francs ausgestellt und werden in derselben
Währung verzinst, so daß hieran kein Verlust erlitten wird;
die schweizerischen und italienischen lauten auf Francs (Lire) und
werden auch so verzinst.
Bei den Eisenbahn-Aktien (Abschnitt V und VI des
Kursblattes) steht in den (hier weggelassenen) ersten Columnen in
Prozenten die Dividende, welche sie im vorvorigen und vorigen
Jahr abgeworfen haben, dann folgt die Benennung der Bahn, in
der letzten Columne steht der Kurs in Prozenten. Bei einigen Bahnen
ergibt sich die angegebene Dividende nur dadurch, daß der Staat sie
in dieser Höhe garantirt hat und den Ausfall darauf zahlen muß,
so bei den pfälzischen Bahnen, bei verschiedenen österreichischen.
Die österreichisch-ungarischen Aktien sind in österreichischer Währ-
ung ausgestellt, die schweizerischen in Francs, die italienischen
in Lire, die russischen in Rubel. Man vergesse nie, wenn man
sich den Werth einer in ausländischer Währung ausgestellten
Aktie klar machen will, daß derselbe in der That meist ein an-
derer ist, als der Preis, welcher nach Frankfurter Börsenbe-
rechnung dafür gezahlt wird, so z. B. wenn eine Aktie auf
Silberrubel lautet (zu unterscheiden von Gold-Rubel), so wird
beim Kauf und Verkauf derselben an der Frankfurter Börse der
Rubel zu 3 Mk. 20 Pfg. gerechnet, in Wahrheit aber ist der
Silberrubel (der eigentlich doch nur ein Papierrubel ist) nur
etwa 2 Mk. werth, und nach diesem Verhältniß werden auch
die Zinsen in Mark umgerechnet, und nach demselben Verhält-
niß würde bei der Rückzahlung, wenn es dazu käme, die Aktie
in Mark umgerechnet werden. Gleichermaßen verhält sich's bei
den österreichisch = ungarischen Aktien, wie schon erwähnt, wird
dei Mißverhältniß durch die niedrigere Kursnotirung ausge-
glichen.
Die Pfandbriefe (Abschn. VII des Kursblattes) wer-
den alle in Prozenten notirt. Bezüglich der Pfandbriefe der
schwedischen Reichs-Hypothekenbank, welche in Deutschland ziem-
lich stark verbreitet sind, bemerken wir, daß diese Bank im J.
1861 geschaffen wurde zur Centralisirung der Pfandbrief-Aus-
gabe der verschiedenen Provinzial-Hypothekenbanken Schwedens,
welchen die Ausgabe direkter Schuldverschreibungen seitdem nicht
mehr gestattet ist. Alle an der schwedischen Reichs-Hypotheken-
bank betheiligten Hypotheken-Vereine sind, je nach der Größe
ihres einzelnen Antheils, für die Erfüllung der Verpflichtungen
der Bank verantwortlich; außerdem hat als Haftung der Staat