Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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eigene Angelegenheit des Empfängers“; sind sie über 60 Gramm 
schwer, so zahlen sie die gewöhnliche Taxe, ebenso Briefe von 
Soldaten. — Portopflichtige Dienstschreiben zahlen, wenn 
sie unfrankirt sind, nur die Taxe der frankirten Briefe. — 
Briefe von Privaten an Behörden werden nur frankirt ange- 
nommen. — Ungenügend frankirte Briefe (wenn z. B. 
statt einer Zehnpfennig-Marke nur eine Dreipfennig-Marke auf- 
geklebt ist) werden im Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn 
wie unfrankirte Briefe behandelt, aber der Betrag der verwen- 
deten Marke abgerechnet (also werden in dem vorhin ange- 
nommenen Fall 20 — 3 d. h 17 Pf. vom Empfänger erhoben); 
kommen solche Briefe aus andern Staaten des Weltpostvereins 
zu uns, so wird das Doppelte des an der richtigen Frankirung 
fehlenden Betrags vom Empfänger erhoben (z. B. wenn ein 
solcher Brief nur mit 10 Centimes statt mit 25 Centimes — 
was gleich 20 Pf. wäre — frankirt ist, so werden 30 Cen- 
times = 24 Pf., vom Empfänger erhoben). 
Man kann, um der Zustellung sicherer zu sein, den Brief 
bei der Aufgabe auch einschreiben lassen; zu dem Behuf 
hat man auf die Adresse das Wort „Einschreiben“ oder „Ein- 
geschrieben“ zu setzen; man erhält dann darüber eine Bescheinig- 
ung. Die Einschreibgebühr beträgt 20 Pf. und wird bei fran- 
kirten Briefen vom Absender, bei unfrankirten vom Empfänger 
erhoben; unfrankirte Einschreibebriefe sind aber nur innerhalb 
des Deutschen Reichs und nach Oesterreich-Ungarn zulässig, nach 
andern Staaten müssen sie frankirt werden. Man kann bei Ein- 
schreibe-Briesen nach einem Lande des Weltpostvereins obendrein 
auch einen Rückschein verlangen; die Gebühr dafür (20 Pf.) 
hat stets der Absender zu entrichten und auf der Adresse den 
Vermerk „Gegen Rückschein“ anzubringen. Einschreibebriefe sind 
nur nach den Staaten des Weltpostvereins und außerdem noch 
in nachfolgenden Ländern zulässig: nach Anam über Jtalien 
(Einschreibgebühr 45 Pf.), nach den meisten englischen Kolonien 
in Australien (Einschreibgebühr zwischen 20 und 60 Pf.), nach 
den Norfolk-, Fidschi= und Freundschafts-Inseln über Italien 
(Einschreibgebühr 60 Pf), nach Bolivien, wenn der Brief über 
Italien, Argentina, die Verein. Staaten oder Peru geht (Ein- 
schreibgebühr 40 oder 60 Pf.), nach dem Kapland (Einschreib- 
ebühr 30 Pf.), nach Siam über Triest oder Italien (Ein- 
schreid ebühr 45 Pf.), nach Transvaal (Einschreibgebühr 30 Pf.) 
an kann bei Briefen, welche innerhalb des Deutschen 
Reiches bleiben, sich von der Post auch eine amtliche Beschei-
	        
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