Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

849 
von der Aufgabe-Postanstalt Geld bis zu diesem Betrag aus- 
zahlen lassen, und die Postanstalt des Bestimmungsortes erhebt 
diesen Betrag vom Adressaten; die Aufgabe-Postanstalt zahlt aber 
dem Absender den Nachnahmebetrag erst dann aus, wenn der 
Adressat gezahlt hat, worüber ihr eine Postanweisung zugeschickt 
wird, welche sie dem Absender zustellt und worauf dieser den 
Betrag nun erheben kann. Die Postnachnahme ist also gewisser- 
maßen ein Seitenstück zur Postanweisung; bei dieser wird der 
Post Geld eingezahlt, damit sie es an einen Anderen auszahlt; 
bei jener wird von der Post Geld herausgenommen, das ein 
Anderer ihr einzahlt. Natürlich muß man aber die Ueberzeug- 
ung haben, daß der Adressat zahlt; sonst würde man sich un- 
nützen Ausgaben und Weiterungen aussetzen. Es beträgt inner- 
halb des Deutschen Reichs und Oesterreich-Ungarns 1) das Porto 
für Briefe, Postkarten, Waarenproben und Drucksachen mit 
Nachnahme innerhalb einer Eutfernung von 10 Meilen 20 Pf., 
darüber hinaus 40 Pf. ohne Unterschied des Gewichts; das 
Porto für Pakete mit Nachnahme ist dasselbe wie für andere 
Pakete. Dazu kommt dann noch 2) die Nachnahme-Gebühr, 
welche bei einer innerhalb Bayern bleibenden Sendung mit 
1 Pf. von jeder Mark des Nachnahme-Betrags, bei den nach 
andern deutschen Staaten gehenden Sendungen mit 2 Pf. von 
der Mark berechnet wird, nöthigenfalls mit Abrundung auf die 
nächsthöhere durch 5 theilbare Pfennigsumme; mindestens aber 
ist die Nachnahmegebühr 10 Pf. Die Sendung kann frankirt 
oder unfrankirt abgehen; die Nachnahmegebühr wird von dem 
erhoben, der das Porto zahlt, also bei unfrankirten Sendungen 
vom Adressaten. Geht eine Nachnahme-Sendung an den Absender 
zurück, weil der Adressat die Nachnahme nicht zahlt (einlöst), 
so wird ersterem das Porto doppelt angerechnet, nämlich für 
die Hinsendung (wenn sie nicht schon frankirt war) und für 
die Rücksendung, die Nachnahmegebühr aber wird immer nur 
einmal erhoben. Es kostet also z. B. ein frankirter, nicht einge- 
schriebener Brief mit 50 Mk. Nachnahme von München nach 
Bamberg 40 Pf. Porto und 50 Pf. Nachnahmegebühr, zusam- 
men 90 Pf.; ein 10 Pfund schweres Paket mit 50 Mk. Nach- 
nahme von München nach Bamberg 50 Pf. Porto und 50 Pf. 
Nachnahmegebühr, zusammen 1 Mk. 
Der Nachnahmebetrag muß mit Ziffern und Worten 
in Reichswährung auf der Adresse der Sendung selbst, so wie 
auf der einer Paketsendung beizugebenden Begleitadresse (und 
zwar sowohl auf der Adresse als auf dem Coupon angegeben sein 
Der bayer. Sekretär. 54
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.