Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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trag eingeführten) Morse-Alphabets; es gelten danach als ein 
Buchstabe die Zeichen a, b, c, d, e, 6, f, g, h, i, j, k, 1, 
III, H. O, P, d, IT, S, t, u, vV, W, X, V, 2, ä, ö, ü, eh, à, 
4, #. Bei Worten mit mehr als 15 bezw. 10 Buchstaben wird 
der Ueberschuß, immer bis zu 15 bezw. 10 Buchstaben, für ein 
weiteres Wort gezählt. Die durch Bindestrich verbundenen Aus- 
drücke zählen für so viele Wörter, als zu ihrer Bildung dienen. 
Die durch einen Apostroph getrennten Wörter werden für eben 
so viel einzelne Wörter gezählt. Dem Sprachgebrauch zuwider- 
laufende Zusammenziehungen oder Veränderungen von Wörtern 
sind nicht zulässig; jedoch werden die Eigennamen von Städten 
und Personen, die Namen von Ortschaften, Straßen, Plätzen, 
Boulevards u. dgl.?), die Titel, Vornamen, Redetheilchen und 
Eigenschaftsbezeichnungen sowie die ganz in Buchstaben geschrie- 
benen Zahlen nach der Anzahl der zum Ausdruck derselben vom 
Aufgeber gebrauchten Worte gezählt. Die in Ziffern geschriebe- 
nen Zahlen werden für so viele Wörter gezählt, als sie je fünf 
Ziffern enthalten (im außereuropäischen Taxirungsverfahren 
zählen schon 3 Ziffern für ein Wort), nebst einem Wort mehr 
für den etwaigen Ueberschuß; dieselbe Regel gilt für das Zählen 
der Buchstaben in Buchstabengruppen. (In Ziffern geschriebene 
Zahlen sind sowohl ganze Zahlen als auch Brüche, wie auch 
aus ganzen Zahlen und Brüchen gemischte Zahlen; Ziffergruppen 
wie ½ 5 bilden keine gemischte Zahl, und es wird daher die 
hier dem Bruch folgende ganze Zahl für sich als ein Wort 
taxirt.) Einzeln stehende Schriftzeichen, Buchstaben oder Ziffern 
werden für je ein Wort gezählt; dasselbe gilt für das Unter- 
streichungszeichen. Die Buchstaben, welche den Ziffern angehängt 
werden, um letztere als Ordnungszahlen zu bezeichnen, werden 
für je eine Ziffer gerechnet. Die der Aufschrift vorangestellten 
kurzen Zeichen, welche oben erwähnt wurden, z. B. (D), (R. P), 
werden für je ein Wort gezählt. 
5. Der Aufgeber eines Privat-Telegramms kann bei dessen 
Beförderung den Vorrang vor anderen gewöhnlichen Privat= 
Telegrammen (aber nicht vor den Staatstelegrammen und Tele- 
graphendienst-Telegrammen) sich sichern, wenn er das Wort 
„Dringend“ oder statt dessen das Zeichen (D) vor die Auf- 
*) Jedoch sind in englischer und franzöfischer Sprache die Ausdrücke 
für Straße, Platz 2c.: street, square, lane, rue, place u. s. w. nicht 
als zum Namen gehörig zu betrachten; also wird z. V. Maidenlane für 
zwei Worte gezählt. Ausnahmsweise wird der Straßennahme Broadwa)y, 
wenn er nicht getrennt geschrieben ist, für ein Wort gezählt.
	        
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