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zu bemerken, daß ein gewöhnliches Billet 3. Klasse für Kinder
auch in der 2. Klasse der Schnellzüge genügt.
Auf den bayerischen Staatsbahnen berechnet sich der Preis
der Fahrbillete in maximo nach folgenden Sätzen für den Kilo—
meter: a) in gewöhnlichen Zügen 1. Klasse 8 Pf., 2. Klasse
5,32 Pf., 3. Klasse 3,41 Pf.; b) in Eilzügen 1. Klasse 9,17 Pf.,
2. Klasse 6,47 Pf.
Ein Reisender, welcher ohne giltiges Fahrbillet betroffen
wird, hat für die ganze von ihm zurückgelegte Strecke, und
wenn die Zugangsstation nicht sofort genügend nachgewiesen
wird, für die ganze, vom Zug zurückgelegte Strecke das doppelte
des gewöhnlichen Fahrpreises, mindestens aber 6 Mark zu ent-
richten; steigt aber ein Reisender in einen Personenwagen ein
und meldet sofort unaufgefordert dem Schaffner oder Zugführer,
daß er wegen Verspätung kein Billet mehr habe lösen können,
so hat er, wenn er überhaupt zum Mitfahren zugelassen wird
(worauf er keinen Anspruch hat), einen um 1 Mark erhöhten
Fahrpreis zu zahlen; gleichfalls 1 Mark Zuschlag außer dem
nachzulösenden Billet ist zu erheben, wenn ein Reisender mit
einem Billet niedrigerer Klasse in einem Wagen höherer Klasse
oder mit einem gewöhnlichen Billet in einem Schnellzug Platz
nimmt, ohne vorher das nöthige Zuschlagsbillet zu lösen, ebenso
wenn er für einen Hund kein Billet gelöst hat oder wenn er
nach Unterbrechung der Fahrt sein Billet zur Weiterfahrt be-
nützt, ohne daß die Genehmigung der Unterbrechung darauf
vorgemerkt wurde. Wer in diesen Fällen die sofortige Zahlung
verweigert, kann ausgesetzt werden. — Von Reisenden, welche
mit einem verspäteten Anschlußzug an der Abfahrtstation ein-
treffen und beim Mangel der zum Billetlösen nöthigen Zeit
ohne Billet zum Weiterfahren zugelassen werden, wird ein Zu-
schlag nicht erhoben; desgleichen nicht, wenn ein Reisender unter-
wegs oder vor Abgang des Zuges sich zur Weiterfahrt über
die ursprüngliche Bestimmungsstation hinaus entschließt und
wegen Zeitmangels oder Nichtanhaltens des Zuges gegen Nach-
lösung eines Billets Beförderung findet.
. jedem Zug soll sich für Reisende 2. und 3. Klasse
wenigstens ein Damencoupé und ein Coupé für Nichtraucher
befinden. — Wenn es auch nur ein Mitreisender verlangt,
müssen die Fenster auf der Windseite, bei kalter oder stürmischer
Witterung aber alle Fenster geschlossen werden. — Die Reisen-
den dürfen zum Ein= und Aussteigen die Wagenthüren nicht
selbst öffnen, sondern müssen dies den Schaffnern überlassen;