Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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zu bemerken, daß ein gewöhnliches Billet 3. Klasse für Kinder 
auch in der 2. Klasse der Schnellzüge genügt. 
Auf den bayerischen Staatsbahnen berechnet sich der Preis 
der Fahrbillete in maximo nach folgenden Sätzen für den Kilo— 
meter: a) in gewöhnlichen Zügen 1. Klasse 8 Pf., 2. Klasse 
5,32 Pf., 3. Klasse 3,41 Pf.; b) in Eilzügen 1. Klasse 9,17 Pf., 
2. Klasse 6,47 Pf. 
Ein Reisender, welcher ohne giltiges Fahrbillet betroffen 
wird, hat für die ganze von ihm zurückgelegte Strecke, und 
wenn die Zugangsstation nicht sofort genügend nachgewiesen 
wird, für die ganze, vom Zug zurückgelegte Strecke das doppelte 
des gewöhnlichen Fahrpreises, mindestens aber 6 Mark zu ent- 
richten; steigt aber ein Reisender in einen Personenwagen ein 
und meldet sofort unaufgefordert dem Schaffner oder Zugführer, 
daß er wegen Verspätung kein Billet mehr habe lösen können, 
so hat er, wenn er überhaupt zum Mitfahren zugelassen wird 
(worauf er keinen Anspruch hat), einen um 1 Mark erhöhten 
Fahrpreis zu zahlen; gleichfalls 1 Mark Zuschlag außer dem 
nachzulösenden Billet ist zu erheben, wenn ein Reisender mit 
einem Billet niedrigerer Klasse in einem Wagen höherer Klasse 
oder mit einem gewöhnlichen Billet in einem Schnellzug Platz 
nimmt, ohne vorher das nöthige Zuschlagsbillet zu lösen, ebenso 
wenn er für einen Hund kein Billet gelöst hat oder wenn er 
nach Unterbrechung der Fahrt sein Billet zur Weiterfahrt be- 
nützt, ohne daß die Genehmigung der Unterbrechung darauf 
vorgemerkt wurde. Wer in diesen Fällen die sofortige Zahlung 
verweigert, kann ausgesetzt werden. — Von Reisenden, welche 
mit einem verspäteten Anschlußzug an der Abfahrtstation ein- 
treffen und beim Mangel der zum Billetlösen nöthigen Zeit 
ohne Billet zum Weiterfahren zugelassen werden, wird ein Zu- 
schlag nicht erhoben; desgleichen nicht, wenn ein Reisender unter- 
wegs oder vor Abgang des Zuges sich zur Weiterfahrt über 
die ursprüngliche Bestimmungsstation hinaus entschließt und 
wegen Zeitmangels oder Nichtanhaltens des Zuges gegen Nach- 
lösung eines Billets Beförderung findet. 
. jedem Zug soll sich für Reisende 2. und 3. Klasse 
wenigstens ein Damencoupé und ein Coupé für Nichtraucher 
befinden. — Wenn es auch nur ein Mitreisender verlangt, 
müssen die Fenster auf der Windseite, bei kalter oder stürmischer 
Witterung aber alle Fenster geschlossen werden. — Die Reisen- 
den dürfen zum Ein= und Aussteigen die Wagenthüren nicht 
selbst öffnen, sondern müssen dies den Schaffnern überlassen;
	        
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