Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

Zu Briefen bediene man sich des Post- oder Briefpapieres 
und zwar in groß Quart, wenn die Briefe an hohe Personen 
gerichtet sind. Das Zusammenlegen solcher geschieht auf die- 
selbe Weise, wie sie so eben bei Vorstellungen angezeigt worden. 
Andere Briefe können auf kleineres Format geschrieben und 
beliebig zusammengelegt werden, doch gilt hier als Regel, daß 
sie nicht zu oft gebrochen werden. 
Beschnittenes Papier ist in Deutschland bei allen Eingaben 
und Briefen erforderlich; unbeschnittenes Papier wird als Zeichen 
der Mißachtung angesehen. 
Zu Eingaben an Behörden und zu Briefen an höher 
stehende Personen nimmt man einen Umschlag von weißem 
Papier; zu sonstigen Briefen kann er auch farbig sein, man 
wird aber, wo man Grund hat, den Schein der Mißachtung 
zu vermeiden, darauf Bedacht nehmen, daß er nicht von grobem 
oder zu leichtem Papier sei. Wenn aber Briefe, Eingaben 2c. 
oder deren Beilagen so umfangreich sind, daß sie unter das 
Spitzcouvert nicht gebracht werden können, so bricht man die 
Eingabe, den Brief, der Länge nach in zwei gleiche Hälften, 
schlägt die linke Seite über die rechte und bringt sie unter 
einen Umschlag von folgender Form: 
J 
O 
mit drei Siegeln verschlossen. 
Im Falle aber der Umfang der Schrift auch diese Art des 
Zusammenlegens nicht gestattet, so geschieht die Verpackung in 
ungebrochenem Formate. 
Die Adresse schreibe man recht deutlich und genau, damit 
die richtige Bestellung des Briefes r2c. gesichert wird; sie muß 
den Namen und Stand des Empfängers (Vornamen nur, wenn 
Lerwechslung, mit Gleichnamigen zu besorgen wäre), bezw. den 
Namen der Behörde, an welche die Eingabe gerichtet ist, ent- 
halten, sodann unten rechts den Wohnort des Empfängers, bezw. 
den Sitz der Behörde, und wenn dieser Ort wenig bekannt ist 
  
  
  
 
	        
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