Zu Briefen bediene man sich des Post- oder Briefpapieres
und zwar in groß Quart, wenn die Briefe an hohe Personen
gerichtet sind. Das Zusammenlegen solcher geschieht auf die-
selbe Weise, wie sie so eben bei Vorstellungen angezeigt worden.
Andere Briefe können auf kleineres Format geschrieben und
beliebig zusammengelegt werden, doch gilt hier als Regel, daß
sie nicht zu oft gebrochen werden.
Beschnittenes Papier ist in Deutschland bei allen Eingaben
und Briefen erforderlich; unbeschnittenes Papier wird als Zeichen
der Mißachtung angesehen.
Zu Eingaben an Behörden und zu Briefen an höher
stehende Personen nimmt man einen Umschlag von weißem
Papier; zu sonstigen Briefen kann er auch farbig sein, man
wird aber, wo man Grund hat, den Schein der Mißachtung
zu vermeiden, darauf Bedacht nehmen, daß er nicht von grobem
oder zu leichtem Papier sei. Wenn aber Briefe, Eingaben 2c.
oder deren Beilagen so umfangreich sind, daß sie unter das
Spitzcouvert nicht gebracht werden können, so bricht man die
Eingabe, den Brief, der Länge nach in zwei gleiche Hälften,
schlägt die linke Seite über die rechte und bringt sie unter
einen Umschlag von folgender Form:
J
O
mit drei Siegeln verschlossen.
Im Falle aber der Umfang der Schrift auch diese Art des
Zusammenlegens nicht gestattet, so geschieht die Verpackung in
ungebrochenem Formate.
Die Adresse schreibe man recht deutlich und genau, damit
die richtige Bestellung des Briefes r2c. gesichert wird; sie muß
den Namen und Stand des Empfängers (Vornamen nur, wenn
Lerwechslung, mit Gleichnamigen zu besorgen wäre), bezw. den
Namen der Behörde, an welche die Eingabe gerichtet ist, ent-
halten, sodann unten rechts den Wohnort des Empfängers, bezw.
den Sitz der Behörde, und wenn dieser Ort wenig bekannt ist