lich des Dienst= und Arbeitsverhältnisses; Streitig-
keiten der selbständigen Gewerbetreibenden mit ihren
Gesellen, Gehilfen oder Lehrlingen, welche sich auf
den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Ar-
beits= oder Lehrverhältnisses, auf die gegenseitigen
Leistungen während der Dauer desselben, oder auf
die Ertheilung oder den Inhalt der den Gesellen,
Gehilfen oder Lehrlingen zu ertheilenden Zeugnisse
beziehen") — insofern diese Streitigkeiten während
der Dauer des Dienst-, Arbeits= uud Lehrverhält-
nisses entstehen;
4) alle Steitigkeiten zwischen Reisenden und Wirthen,
Fuhrleuten, Schiffern, Flößern oder Auswanderungs-
Expedienten in den Einschiffungshäfen, welche über
Wirthszechen, Fuhrlohn, Ueberfahrtsgelder, Beför-
derung der Reisenden und ihrer Habe, über Verlust
und Beschädigung der letzteren, sowie Streitigkeiten
zwischen Reisenden und Handwerkern, welche aus
Anlaß der Reise entstanden sind;
5) alle Streitigkeiten wegen Viehmängel, einerlei, ob
der Anspruch auf die gesetzliche Haftung für Währ-
schaft, oder auf besonders Versprechen, oder auf den
Betrug des Veräußerers sich stützt;
6) alle Streitigkeiten wegen Wildschadens;
7 alle Ansprüche aus außerehelichem Beischlaf;
8) das Aufgebotsverfahren (Aufforderung an unbestimmte
Gegner oder unbekannte Betheiligte zur Anmeldun
von Rechten oder Ansprüchen; z. B. wenn es sich
um Kraftloserklärung von Urkunden handelt);
9) das Ertheilen von Rückkehr= oder Besserungsbefehlen
gegen Ehegatten;
10) das Konkursverfahren.
Außerdem ist das Amtsgericht noch zuständig für die
Todeserklärung Verschollener, für die Entmündigung einer
Person wegen Geisteskrankheit oder Verschwendung, für Auf-
hebung und Anordnung von Arresten, für Sicherung des Be-
weises (Beweisaufnahme zum ewigen Gedächtniß), für die Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen und verschiedene
andere Vollstreckungshandlungen, endlich für einstweilige Ver-
*) Vergl. § 120a der Reichsgewerbeordnung (in der Fassung vom
1. Juli 1883) über die vor Erhebung der Klage in diesen Sachen an-
zurufende Entscheidung der Gemeindebehörden rc.