VIII
19. Die Landtagsmitglieder. Ihre Rechte und Pflichten
20. Der ständische Ausschuss .
21. Der Staatsgerichtshof
5. Abschnitt. Die Staatsbehörden.
& 22. Das Staatsministerium und die einzelnen Ministerien
(Departements). . nn
23. Der Geheime Rat. .
24. Die dem Staatsministerium unterstellten Zentral-
behörden .
8 25. Die öffentlichen Ämter und die Selbstver waltung.
Der Geschäftsbetrieb der Behörden und ihr Verkehr
mit der Bevölkerung.
& 26. Die Staatsbeamten
6. Abschnitt. Die Kommunalverbände.
27. Die Gemeinden
28. Die Amtskörperschaften
29. DieRechtsverhältnisse der Mitglieder der Gemeinde-
und Bezirkskollegien sowie der Gemeinde-Amts-
körperschafts- und sonstigen Körperschaftsbeamten
7. Abschnitt. $& 30. Gesetze, Verordnungen v und
Verträge . . . .
8. Abschnitt. $ 31. Die Verwaltung der
Rechtspflege . . . .
9. Abschnitt. Die Verwaltung der auswärtigen
Angelegenheiten und der Verkehrsanstalten.
32. Die auswärtigen Angelegenheiten .
33. Die Verwaltung der Verkehrsanstalten
10. Abschnitt. Die Verwaltung des Innern.
34. Die Organe der Verwaltung des Innern. .
35. Die Verwaltungrechtspflege und die polizeiliche
Strafrechtspflege . .
$ 36. Die Sicherheits- und Bittenpolizei .
37. Die Arbeiterversicherung . .
88. Das Armenwesen . . .
39. Das Gesundheitswesen
40. Die Baupolizei . .
41. Die Feuerpolizei . .
42. Das Wegerecht und das Wasserrecht .
43. Landwirtschaft, Forstwesen, Jagd, Fischerei, ‚Berg-
8 44. Gewerbe und Handel
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