Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Königreichs Württemberg.

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nannten Parteien, und nehmen weiter an, es seien 
die Wahlvorschläge I, II und IV miteinander 
verbunden worden. Nach den angestellten Be- 
rechnungen sollen erhalten haben: 
  
  
  
  
  
  
  
I | um | m on 
National- ER 
| Sozieal- * 
liberale . Kons. Volks-- | 
(Deutsche) ' Partei ' Jemo- partei Zentrum 
Partei | | | 
A 25250 | G 7000 ' N 29050 ! T 10050 a 4800 
B 16850 : H 8000 ' O 29000 | U 6700 b 2000 
C 8450 ' I 2500 ! P 28950 | V 38350 ı c 1000 
D 200, K 2000 , Q 400 | W 600 ; d 500 
E 150: L 150 .R 350’ X 200 : e 400 
F 100 : M 1000 Ss 250| Z 100 | f 300 
zus. 51 000 | 1700 | 88 000 | 21 000 | 9000 
Da die Wahlvorschläge I, II und IV verbunden 
sind, so sind sie zunächst zusammenzuzählen und 
den andern Wahlvorschlägen gegenüber als ein 
Wahlvorschlag zu behandeln. Die so gewonnenen 
Zahlen sind sodann durch 1, 2, 3, 4 usw. zu teilen. 
Es ergibt sich: 
  
  
Geteiit | Verbundene Vor- | Sozialdemokratie | 
  
  
durch | schläge I,IIu.IV | II Zentrum V 
1 °..89000 (1)  : 88000 (2) |! 9000 
2 44500 (3) : 44000 (4) | 4500 
3 29666 (6) | 29383 (0) | 3000 
Die in Klammern beigesetzten Zahlen bedeuten 
die Höchstzahlen in der Reihenfolge, welche die 
Teilung ergibt. Es erhält also der verbundene 
Vorschlag 3 Abgeordnetensitze, die Sozialdemo- 
kratie ebenfalls 3, das Zentrum dagegen geht 
leer aus. 
Nunmehr muß festgestellt werden, wie die 3 
auf die verbundenen Vorschläge fallenden Sitze
	        
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