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auf die einzelnen Vorschläge sich verteilen. Man
verfährt ebenso, so daß sich ergibt:
Geteilt | I. Nationalliberale | II. Konserv.
durch | (Deutsche) Partei Partei IV. Volkspartei
1 51.000 (1) | 17 000 21000 (3)
2 25 500 (2)
3 17 000 |
Es erhält somit die Nationalliberale Parteı 2,
die Volkspartei 1, die Konservative Partei da-
gegen keinen Sitz.
Endlich werden in jedem Wahlvorschlage die
Bewerber ermittelt; gewählt sind diejenigen,
welche die meisten Stimmen innerhalb ihres Wahl-
vorschlags erhalten haben, in unserem Fall also
die Bewerber A, B, N, O, P und T.
10. Bezüglich der Ungültigkeit der Wahl
gelten die Ausführungen V,3.
11. Nachwahlen finden nicht statt. Treten
einzelne der Gewählten in die Ständeversammlung
nicht ein oder scheiden sie aus dieser im Lauf
der Wahlperiode aus, so werden sie durch die
demselben Wahlvorschlag angehörenden weiteren
Bewerber ersetzt; ist derselbe erschöpft, so werden
sie aus einem verbundenen Wahlvorschlag ent-
nommen.
VII. Die Wahl der 17 Abgeordneten der zwei
Landeswahlkreise. Das Wahlsystem ist dasselbe
wie das unter Vl geschilderte, mit folgenden Ab-
weichungen:
Zu 2. Der Tag der Wahlen ist binnen
8 Tagen nach dem Tag der allgemeinen Wahlen
der Abgeordneten der Oberamtsbezirke und Städte
(V und VI) vom Ministerium des Innern öffent-
lich bekanntzumachen. Die Wahl ist genau
am 30. Tage nach dem Erscheinen des Wahl-