Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Königreichs Württemberg.

161 
Antrag des Gemeinderats oder auch ohne einen 
solchen durch das Oberamt verfügt werden. 
IV. Die Gemeindeorgane und ihre Bestellung 
im allgemeinen. Die Organe der Gemeinde sind 
der Gemeinderat und sein Vorstand, der Orts- 
vorsteher (Stadtschultheiß in den Städten, 
Schultheiß in den Landgemeinden) sowie als Ver- 
tretung der Bürgerschaft der Bürgerausschuß. 
Außerdem werden die erforderlichen Gemeinde- 
beamten bestellte. Gemeinderat, Ortsvorsteher 
und DBürgerausschußB gehen aus allgemeinen, 
gleichen, geheimen und direkten Wahlen hervor. 
Für die Wahlen der Mitglieder des Gemeinderats 
und des Bürgerausschusses in den großen und 
mittleren Städten ist das Proportionalwahlver- 
fahren eingeführt. Während der Gemeinderat das- 
jenige Organ ist, dem die Vertretung der Ge- 
meinden und die Verwaltung ihrer Angelegen- 
heiten zukommt, wird der Bürgerausschuß zur 
Überwachung der Verwaltung bestellt; außerdem 
ist er in den gesetzlich bestimmten Fällen zur 
Mitwirkung an der Verwaltung berufen. 
In dem Entwurf der Regierung zur Gemeinde- 
ordnung von 1906 war mit Recht die Beseitigung 
des Bürgerausschusses vorgesehen. Derselbe hatte 
früher seine gute Bedeutung, denn er war ur- 
sprünglich in der Tat eine Vertretung der Bürger- 
schaft gegenüber den damals noch lebenslänglich 
angestellten Gemeinderäten. Seit aber infolge der 
Gesetzgebung von 1849 Gemeinderat und Bürger- 
ausschuß von denselben Wählern auf Grund des- 
selben Stimmrechts und je nur auf bestimmte Zeit- 
dauer gewählt werden, fehlt der Einrichtung des 
Bürgerausschusses die innere Berechtigung. In 
den größeren Gemeinden erschwert und hemmt 
er die Verwaltung, in den kleineren dagegen ist 
er in der Regel nicht lebensfähig; dies kommt 
Bazille, Württemberg. 11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.