Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Königreichs Württemberg.

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ihre Organisation in verschiedenen Staatsgesetzen 
geregelt. Die israelitischen Kirchengemeinden sind 
13 Rabbinatsbezirken zugeteilt. Die Aufsicht und 
Leitung des Kirchenwesens steht der von der 
Regierung bestellten Israelitischen Ober- 
kirchenbehörde zu, welche aus 1 Regierungs- 
vertreter, 1 israelitischen Theologen und min- 
destens 3 israelitischen Beisitzern besteht. Die- 
selbe kann unter gewissen Voraussetzungen eine 
Landesumlage anordnen. 
$ 46. Die Volksschulen. 
Die Grundlage des württ. Volksschulwesens bildet das 
Volksschulgesetz vom 29. September 1836, das aber durch 
eine Reihe von Gesetzen abgeändert worden ist. Eine wei- 
tere Abänderung ist in Ausarbeitung. Die politischen Be- 
strebungen gehen vor allem auf Einführung der fachmännischen 
Schulaufsicht an Stelle der kirchlichen. Die Kämpfe um die 
Reform des Volksschulwesens waren es vorzugsweise, welche 
zu der Verfassungsrevision von 1906 geführt haben ($ 1, III 
und $ 14, IV), da die 1. Kammer sich der Einführung der 
fachmännischen Schulaufsicht widersetzt hat. 
Neuere Literatur: Gugel, Württ. Volksschullehrer- 
gesetz sowie Gesetz betr. die Einkommensverhältnisse der 
Volksschullehrer, die Trennung des Meßnerdienstes vom 
Schulamt und die Rechtsverhältnisse der Lehrerinnen an 
Volksschulen, nebst Gesetz betr. die höheren Mädchenschulen 
vom 8 August 1907 mit den dazu gehörigen Bestimmungen 
des Beamtengesetzes und den Unfallfürsorgegesetzen, Stutt- 
gart 1907; Haller, Wilhelm, Handbuch für den praktischen 
Schuldienst in der evangelischen Volksschule Württ; 2 Aufl., 
Stuttgart 1906; Hepp, Das sog. Schulpatronat in Württ., 
Rottenburg 1907; Schmid, @.. Württ. Gesetz betr. die 
Gewerbe- und Handelsschulen. Stuttgart 1907; Schneider- 
hahn, Vademecum der württ. Volksschulgesetzgebung, 
Stuttgart 1904. 
I. Die rechtliche Natur der Volksschulen. 
Die Volksschulen sind insofern Staatsanstal- 
ten, als ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich 
durch Staatsgesetze geregelt sind, die Lehrer von
	        
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