Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Königreichs Württemberg.

305 
richtsstunden einen nach den örtlichen Verhält- 
nissen verschiedenen Unterricht geben, die 
Winterabendschulen, welche der Fort- 
bildung der aus der Volksschule Entlassenen 
dienen und eingerichtet werden können, wenn der 
Fortbildungsunterricht im Sommer ganz wegfällt, 
sowie die Haushaltungsschulen. Weiterhin 
die unter der Kommission für die Erziehungs- 
häuser stehenden 3 Staatswaisenhäuser in 
Stuttgart, Markgröningen und Ochsenhausen, die 
Taubstummen- und Blindenanstalt zu 
Gmünd sowie die mit den Schullehrerseminarien 
verbundenen Taubstummenschulen zu Bön- 
nigheim, Nürtingen und Nagold. Endlich sind zu 
erwähnen die Gewerbe- und Handels- 
schulen; dieselben beruhen auf dem Gesetz vom 
22. Juli 1906 (Reg.-Bl. S. 499), welches am 1. April 
1909 ganz in Kraft treten wird. Danach ist jede 
Gemeinde, in der während 3 aufeinanderfolgender 
Jahre in gewerblichen und kaufmännischen Be- 
trieben durchschnittlich mindestens 40 schulpflich- 
tige männliche Arbeiter unter 18 Jahren beschäf- 
tigt sind, verpflichtet, zu deren beruflicher Weiter- 
bildung eine gewerbliche Fortbildungsschule (Ge- 
werbe- und Handelsschule) zu errichten. Besondere 
Handelsschulen werden, soweit die Schülerzahl 
es zuläßt, durch Beschluß der Gemeindekollegien 
mit Genehmigung der Oberschulbehörde neben den 
Gewerbeschulen errichtet. Zum Besuch der Ge- 
werbe- und Handelsschule sind alle in gewerb- 
lichen und kaufmännischen Betrieben beschäftigten 
männlichen Arbeiter unter 18 Jahren, 3 Jahre lang 
verpflichtet, sofern sie nicht eine Innungs- oder 
andere gewerbliche Fortbildungs- oder Fachschule 
mit genügendem Unterricht besuchen. Für die 
in gewerblichen und kaufmännischen Betrieben 
beschäftigte weibliche Jugend können eigene 
Bazille, Württemberg. 20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.