Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

264. 
266. 
267. 
268. 
269. 
270. 
274. 
275. 
276. 
— 159 — 
mDas Stichwort „Papierbeutel usw."“ erhält folgende Fassung: 
„Papierbeutel s. Beutel (Ziffer 4)." 
Hinter dem Stichwort „Papierfässer“ ist als neues Stichwort einzufügen: 
„Papiergeld ... . . .I674Ifrei«. 
5. Hinter dem Stichwort „Papierstoffmühlen“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: 
„Papiertüten s. Papier= und Pappwaren (Ziffer 3)." 
In dem Stichwort „Papier= und Pappwaren“ ist in dem Hinweis am Schlusse der Ziffer 8 statt 
„Anmerkung 2“ zu setzen „Anmerkungen 1 und 2“. 
In dem Stichwort „Pappen“ ist in der zweiten Zeile der Allgemeinen Anmerkung 1 vor „654" 
einzuschalten „653,“. 
Hinter dem Stichwort „Parmesankäse“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: 
„Passiflora (Granadillas, Früchte der Passionsblumen, eiförmige Beeren 
von der Größe einer Pflaume bis zu der eines Gänseeis mit gelber 
bis roter Schale und zahlreichen schwärzlichen, krustigen Samen), 
friche 51 12 
2. 
In dem Stichwort „Pasten“ ist hinter Ziffer 2 a einzuschalten: 
„b) Aprikosenpasta. . .. .. . 48 10 
v 4“. 
Die bisherigen Ziffern 2b und 2c erhalten die Bezeichnung als 2e und 2d. 
Das Stichwort „Patronenhülsen“ ist, wie folgt, zu fassen: 
„Patronenhülsen (ungefüllte Patronen): 
1. aus Kupfer oder Messing: 
verniert, gefärbt, mit Aluminium überzogen oder vernicklt 879 60 
anden . 878 30 
S. auch die Anmerkung zu Bruchmetall. 
2. aus Papier oder Pappe s. Papier= und Pappwaren (Ziffer 8).“ 
  
  
In dem Stichwort „Pech“ ist in Ziffer 6 hinter „Stearinpech“ einzufügen „(Fettpech) “. 
In dem Stichwort „Peddig“ ist in der zweiten Zeile statt „s. Stuhlrohr.“ zu setzen „J. Rohr usw. 
(Ziffer 2).“ 
Dem Stichwort „Pepsin“ ist folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Anmerkung zu Nährmittel.“ 
In dem Stichwort „Pepton“ ist dem zweiten Absatz der Ziffer 2 folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Anmerkung zu Nährmittel.". 
In dem Stichwort „Perlmutter“ ist in der zweiten Zeile der Anmerkung vor „Seetierschalen“ einzu- 
schalten „Horn, Hornmasse und“. 
In demselben Stichwort ist der Anmerkung folgender zweite Absatz anzufügen: 
„Bei Nachahmungen aus Zellhorn (oder ähnlichen Stoffen sind als Stücke im Sinne der vor- 
stehenden Ziffern 1 und 2 auch Blätter, Blöcke, Röhren und Stäbe anzusehen.“ 
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