Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

22. Juli | 89 
  
  
  
  
  
Gelegentlich der Uebergabe der vorstehenden Note wol- 
len Euer Hochwiohlgeboren mündlich hinzufügen, dass Sie be- 
auftragt seien — falls Ihnen nicht inzwischen eine vorbehaltlose 
zustimmende Antwort der Königlichen Regierung zugekommen 
sein sollte — nach Ablauf der in der Note vorgesehenen vom 
Tage und von der Stunde Ihrer Mitteilung an zu rechnenden 
4Sstündigen Frist, mit dem Personal der k. und k. Gesandt- 
schaft Belgrad zu verlassen. 
Der österreichisch - ungarische Minister des Aeusseren, (Ciraf 
  
Berchtold, an die österreichisch-ungarischen Botschafter 
  
in Berlin, Rom, Paris, London, St. Petersburg und 
  
Konstantinopel. 
Rotbuch Nr.8.') 
  
Wien. 
Die k. und k. Regierung hat sich in die Notwendigkeit 
versetzt gesehen, durch die Vermittlung des k. und k. Gesand- 
ten in Belgrad am Donnerstag den 23. dieses Monats folgende 
Note an die königlich serbische Regierung zu richten (siehe 
ne an den k. und k. Gesandten in Belgrad, vom 22. Juli 
1914). 
Ich habe die Ehre Euer Exzellenz einzuladen, den Inhalt 
dieser Note zur Kenntnis der Regierung zu bringen, bei wel- 
cher Sie akkreditiert sind, und dieser Mitteilung folgenden 
Kommentar beizufügen: 
Am 31. März 1909 hat die königlich serbische Regierung 
Oesterreich-Ungarn gegenüber die Erklärung abgegeben, deren 
Text oben wiedergegeben ist (siehe obzitierte Weisung). 
Aber schon vom nächsten Tage an hat sich Serbien in eine 
Politik eingelassen, die den Zweck verfolgte, subversive Ideen 
unter den Staatsangehörigen der österreichisch-ungarischen 
Monarchie serbischer Nationalität wachzurufen und auf diese 
Weise die Losreissung der an Serbien grenzenden österrei- 
chisch-ungarischen Gebiete vorzubereiten. 
. bien ward der Merd einer verbrecherischen Wiühl- 
arbeit. “ 
Bald bildeten sich GesellschaftenundZweigvereine, welche 
teils offenkundig, teils im Geheimen bestimmt waren, Unruhen 
auf dem österreichisch-ungarischen Territorium hervorzurufen. 
Rb. Nr. 8. ') Deutscher Text nach der Volksausgabe des Rb. 
7 
Oesterreich- 
Ungam stellt 
eine Frist von 
48 Stunden für 
die vollstän- 
dige Annahme 
der Note auf. 
Die österrei- 
chisch -unga- 
rische Regie- 
rung rechtfer- 
tigt den Mäch- 
ten gegenüber 
ihren Schrittin 
Belgrad.
	        
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