Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

Russischer Be- 
richt über das 
Gespräch 
Berchtold- 
Schebeko. 
Dumaine ver- 
dächtigt ohne 
irgend eine 
Grundlage 
Deutschland 
als Kriegs- 
hetzer. 
212 28. Juli 
  
  
Der russische Botschafter in Wien, Schebeko, an den rus- 
sischen Minister des Aeusseren, Sasonow. 
Orangebuch Nr. 45.') 
  
Wien. 
Ich habe heute mit dem Grafen Berchtold im Sinne der 
Instruktionen Eurer Exzellenz gesprochen. Ich erklärte ihm in 
freundschaftlichster Weise, wie wünschenswert es sei, eine 
Lösung zu finden, die, indem sie die guten Beziehungen zwi- 
schen Oesterreich-Ungarn und Russland befestige, der öster- 
reichisch-ungarischen Monarchie ernsthafte Garantien für ihre 
künftigen Beziehungen mit Serbien gäbe. 
Ich lenkte die Aufmerksamkeit des Grafen Berchtold 
auf alle Gefahren, die ein bewaffneter Konflikt zwischen 
Oesterreich-Ungarn und Serbien für den Frieden Europas mit 
sich brächte. 
Graf Berchtold antwortete mir, dass er sich völlig des 
Ernstes der Lage und der Vorteile einer freimiüti- 
gen Aussprache mit dem Petersburger Kabi- 
nett bewusst sei. Er sagte mir, dass andererseits die 
österreichisch-ungarische Regierung, die sich nur widerwillig 
zu den ernsthaften Massregeln gegen Serbien entschlossen 
habe, nicht mehr zurückweichen und nicht mehr inirgend 
eine Diskussion der österreichisch-ungarischen Note 
treten könne. 
Graf Berchtold fügte hinzu, dass die Krisis so gespannt sei 
und die Erregung der öffentlichen Meinung einen derartigen 
Grad erreicht habe, dass die Regierung, selbst wenn sie wolle, 
nicht mehr einwilligen könne, und das umso weniger, als die 
Antwort Serbiens selbst beweise, wie wenig aufrichtig seine 
Versprechungen für die Zukunft seien, 
Der französische Botschafter in Wien, Dumaine, an den stell- 
vertretenden französischen Minister des Aeusseren, Bien- 
venu-Martin. 
  
Gelbbuch Nr. 83. 
Wien. 
Graf Berchtold erklärt soeben Sir M. de Bunsen, dass 
jede Intervention, die eine Wiederaufnahme der Diskussion 
zwischen Oesterreich und Serbien unter Zugrundelegung der 
Ob. Nr. 45. !) Siehe Rb. Nr. 40.
	        
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