Full text: Das Regenbogen-Buch - Die europäischen Kriegsverhandlungen.

2. August 343 
Der deutsche Botschafter in Paris, Freiherr von Schön, überreicht 
dem französischen Ministerium des Aeusseren folgende Note: 
Gelbbuch Nr. 153. Paris. 
Der deutsche Botschafter ist soeben beauftragt worden 
und beeilt sich, den Auftrag auszuführen, dem Ministerium des 
Aeusseren mitzuteilen, dass die militärischen Massregeln, die 
Deutschland im Grossherzogtum Luxemburg ergriff, keinen 
Akt der Feindseligkeit bilden. Sie sind als eine 
reine Vorsichtsmassregel zum Schutze der Eisenbahnen zu be- 
trachten, die infolge der zwischen Deutschland und dem Gross- 
herzogtum Luxemburg bestehenden Verträge der deutschen 
Verwaltung unterstehen. 
Der englische Staatssekretär des Aeusseren, Sir Edward Grey, 
an den englischen Botschafter in Paris, Sir F. Bertie. 
Blaubuch Nr. 148. London. 
Nach dem Ministerrat heute morgen übergab ich Herrn 
Cambon folgendes Memorandum: 
« Ich bin ermächtigt worden, die Versicherung abzugeben, 
dass, sollte die deutsche Flotte in den Aermelkanal eindringen 
oder durch die Nordsee Feindseligkeiten gegen die französische 
Küste oder die französische Schiffahrt unternehmen, die briti- 
sche Flotte allen in ihrer Macht liegenden Schutz gegen solche 
Angriffe gewähren werde. 
«Diese Versicherung muss natürlich vom Parlament gut- 
geheissen und darf nur dann als die Regierung Seiner Majestät 
zur Aktion bindend ausgelegt werden, wenn die deutsche 
Flotte wie oben angeführt vorgeht. » 
Ich wies darauf hin, dass wir schwerwiegende Fragen 
und schwierige Aufgaben in Betracht ziehen müssten, und dass 
die grossbritannische Regierung sich nicht verpflichten könne, 
Deutschland notwendigerweise den Krieg zu erklären, wenn 
der Krieg zwischen Frankreich und Deutschland morgen aus- 
bricht, aber der französischen Regierung, deren Flotte schon 
lange im Mittelländischen Meere konzentriert ist, sei es von 
grösster Wichtigkeit zu erfahren, welche Massregeln sie er- 
greifen müsse, da die Nordküste Frankreichs gänzlich unvertei- 
digt daliege. Wir hatten es daher für notwendig gehalten, der 
französischen Regierung diese Versicherung zu geben. Das 
verpflichte uns nicht, Deutschland den Krieg zu erklären, so- 
lange die deutsche Flotte die erwähnten Bewegungen und An- 
griffe nicht zur Ausführung brächte, anderseits jedoch würde 
Deutschland 
ibt in Paris 
rklärungen 
über den Ein- 
marsch in Lu- 
xemburg ab. 
England gibt 
seine Neutrali- 
tät auf: Das 
Kabinett ver- 
spricht formell 
Frankreich 
seine kriege- 
rische Unter- 
stützung zur 
See gegen 
Deutschland.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.