2. August 343
Der deutsche Botschafter in Paris, Freiherr von Schön, überreicht
dem französischen Ministerium des Aeusseren folgende Note:
Gelbbuch Nr. 153. Paris.
Der deutsche Botschafter ist soeben beauftragt worden
und beeilt sich, den Auftrag auszuführen, dem Ministerium des
Aeusseren mitzuteilen, dass die militärischen Massregeln, die
Deutschland im Grossherzogtum Luxemburg ergriff, keinen
Akt der Feindseligkeit bilden. Sie sind als eine
reine Vorsichtsmassregel zum Schutze der Eisenbahnen zu be-
trachten, die infolge der zwischen Deutschland und dem Gross-
herzogtum Luxemburg bestehenden Verträge der deutschen
Verwaltung unterstehen.
Der englische Staatssekretär des Aeusseren, Sir Edward Grey,
an den englischen Botschafter in Paris, Sir F. Bertie.
Blaubuch Nr. 148. London.
Nach dem Ministerrat heute morgen übergab ich Herrn
Cambon folgendes Memorandum:
« Ich bin ermächtigt worden, die Versicherung abzugeben,
dass, sollte die deutsche Flotte in den Aermelkanal eindringen
oder durch die Nordsee Feindseligkeiten gegen die französische
Küste oder die französische Schiffahrt unternehmen, die briti-
sche Flotte allen in ihrer Macht liegenden Schutz gegen solche
Angriffe gewähren werde.
«Diese Versicherung muss natürlich vom Parlament gut-
geheissen und darf nur dann als die Regierung Seiner Majestät
zur Aktion bindend ausgelegt werden, wenn die deutsche
Flotte wie oben angeführt vorgeht. »
Ich wies darauf hin, dass wir schwerwiegende Fragen
und schwierige Aufgaben in Betracht ziehen müssten, und dass
die grossbritannische Regierung sich nicht verpflichten könne,
Deutschland notwendigerweise den Krieg zu erklären, wenn
der Krieg zwischen Frankreich und Deutschland morgen aus-
bricht, aber der französischen Regierung, deren Flotte schon
lange im Mittelländischen Meere konzentriert ist, sei es von
grösster Wichtigkeit zu erfahren, welche Massregeln sie er-
greifen müsse, da die Nordküste Frankreichs gänzlich unvertei-
digt daliege. Wir hatten es daher für notwendig gehalten, der
französischen Regierung diese Versicherung zu geben. Das
verpflichte uns nicht, Deutschland den Krieg zu erklären, so-
lange die deutsche Flotte die erwähnten Bewegungen und An-
griffe nicht zur Ausführung brächte, anderseits jedoch würde
Deutschland
ibt in Paris
rklärungen
über den Ein-
marsch in Lu-
xemburg ab.
England gibt
seine Neutrali-
tät auf: Das
Kabinett ver-
spricht formell
Frankreich
seine kriege-
rische Unter-
stützung zur
See gegen
Deutschland.