e. Kleinere Verwaltungsbezirke.
Kleinere
Verwaltungs-
bezirke
Berufsabteilungen,
Verufsarten
Angehörige
ohne Haupt-
beruf und
Dienstboten
der im
Haupiberuf
Erwerbs--
tätigen
Erwerbs-
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Kleinere Erwerbs-
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Erwer
tätige
zu liejern zur Veröffentlichung für die kleineren Verwaltungsbezirke. Als kleinere Verwaltungsbezirke gelten in Preußen die Kreise
Bayern die Bezirksämter und unmittelbaren Städte, in Sachsen die Amtshauptmamnschaften, in den übrigen Staaten die entsprecher
Verwaltungsbezirke. «
Lieferungstermin: 1. April 1909.
Tabelle 2. Die Nebenerwerbsverhältnisse der Bevölkerung des Reichs.
1
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Erwerbstätige, die hauptberuflich den in
Als Nebenberuf (Neb
enerwerb)
üben den in der Vorspalte bezeichneten Beruf aus
Im der Vorspalte bezeichneten Beruf aus-
Verufo— ganzensüben, haben Nebenberuf (Zahl derFälle) (Zahl der Fälle)
Stel= (Se. ’- . ersonen, die beim —
abteilungen, e » insbesondere in Hersouen teführt. Von den Personen in Spalte
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Berufsgruppen 6 als als --— MenstboteaneUUUeUss
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Zu liefern zur Veröffentlichung für das Reich.
Lieferungstermin: 1. Jannar 1909.