Full text: Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess.

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daran ist nicht zu zweifeln. Zu erreichen ist aber eine 
wirksame Verschleierung nur bei weitester Auslegung des 
Begriffs »Veröffentlichen«, 
6b) $ 9c BZG. stellt die Aufforderung oder die An- 
reizung zu den Verbrechen des Aufruhrs ($ 115 StGB,, 
88 106—110 Mil,StGB.), der Widersetzlichkeit ($$ 113 u. 
114, 117, 122 StGB., 96-98 MStGB.), der Gefangenen- 
befreiung (88 120, 121, 347 StGB., $ 144 Mil,StGB.), end- 
lich zu anderen in $ 8 vorgesehenen Verbrechen unter 
Strafe. 
Die Zitierung des $ 8 BZG. ist so zu verstehen, als 
ob die in $8 genannten Verbrechen in $ 9c BZG. wieder- 
holt aufgeführt wären: die vorsätzliche Brandstiftung weist 
also auf die 88 306-308, 311 StGB., die vorsätzliche 
Herbeiführung einer Überschwemmung auf die $$ 312, 
313 StGB. hin; »der Angriff oder der Widerstand gegen 
die bewaffnete Macht oder Abgeordnete der Zivil- oder 
Militärbehörde in offener Gewalt und mit Waffen oder 
gefährlichen Werkzeugen« findet, wie oben bereits fest- 
gestellt, Kein entsprechendes Analogon in den bestehenden 
Gesetzen, gleichwohl muß der Tatbestand als in $9 BZG. 
wiederholt gelten. 
Gewöhnlich wird der Tatbestand mit Aufruhr oder 
Widerstand zusammenfallen, er kann auch ein hochrver- 
räterisches Unternehmen sein. Irgend eine Strafbestim- 
mung findet daher ohnehin Anwendung. Aber auch selbst 
wenn das nicht der Fall ist oder die Strafe eine mildere 
als die des $ 9 BZG. ist, die Aufforderung oder An- 
reizung indes auf eine Tat gerichtet ist, die die erwähn- 
ten Tatbestandsmerkmale an sich trägt, ist $ 9c BZG. an- 
wendbar.
	        
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