62
Erfolgreich ist die Aufforderung oder Anreizung nur,
wenn der Aufgeforderte auch tatsächlich eine strafbare
Handiung begeht. Wenn überhaupt keine strafbare Hand-
lung verübt wurde oder wenn der Täter es bei lediglich
straflosen Vorbereitungshandlungen bewenden läßt, so
greift 8 9c BZG. wieder ein.
Die erfolglose Aufforderung kann aber zugleich
den Tatbestand des $ 49a StGB. enthalten, nämlich wenn
die Tat, zu der aufgefordert oder angereizt wird, ein Ver-
brechen im Sinne der Dreiteilung ($ 1 StGB.) und die
Aufforderung oder Anreizung schriftlich oder an die Ge-
währung von Vorteilen irgend welcher Art geknüpft ist.
Da 59 BZG. nur Anwendung finden soll, wenn die be-
stehenden Gesetze keine höheren Strafen bestimmen, so
ist solchenfalls, obwohl $ 49a StGB. für Aufforderung zu
Verbrechen nur als subsidiäre Strafbestimmung gegeben
ist! $ 49a StGB., der die höhere Strafe androht, an-
zuwenden.
Die von Militärpersonen begangene Aufforderung
anderer Militärpersonen zu Aufruhr und Widersetzung ist
ein militärisches Sonderdelikt ($$ 99, 100, 153 Mil.StGB.);
die gleichzeitige Anwendbarkeit des $ 906 BZG. ist aus-
geschlossen.
Im übrigen ist $ 9c noch in voller Geltung’?).
Zu bemerken ist noch: Auffordern ist direktes Ver-
langen die Handlungen zu begehen; Anreizen ist die
geistige Einwirkung, die den Anderen zur Begehung der
1) RGE. Bd. 9, 8. 261.
2) Ebenso Ebermayer a.a. O0. Nr. 1 und 11 zu $9, Bücher
8.19, Romen-Rissom a. a. O. 8.189, Laband Bd. IV, 8.48; a.A.
Anschütz DStrZtg. 8. 454, Meyer-Dochow, Verw.B. Nr. 10 zu
8 67.