ladens. Für frisches Gemüse und Konserven gelten die Be—
stimmungen nicht, ebensowenig für Ackerbohnen, Sojabohnen,
Erbsenschalen und Kleie. Wer die Hülsenfrüchte unbefugt ver—
tauft, kann mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld-
strafe bis zu 15 000 .4 bestraft werden.
Am 2. September 1915 ist durch eine Bekanntmachung
des Bundesrats (siehe auf S. 109) eine Beschränkung in der
Milchverwendung eingetreten. Es ist vom 6. September ab
verboten Vollmilch oder Sahne in gewerblichen Betrieben zum
acken zu verwenden. Schlagsahne oder Sahne darf in Kon-
ditoreien, Bäckereien usw. nicht mehr verabfolgt werden. Ku-
chen usw. muß vom Bäcker ohne Vollmilch hergestellt werden.
Die Verhältnisse des Haushalts werden durch diese Vorschriften
nicht berührt. Auch die Hausfrau darf aber keinen Kuchen
mit Vollmilch oder Sahne backen. Es wird mit 3 Monaten
Gefängnis bestraft, wer wissentlich Kuchen oder Milchgebäck
mit Milch oder Sahne vom 6. September 1915 an herstellt,
verkauft, feilhält usw. Trockenmilch fällt auch unter das
Verbot.
Mit der Verordnung der Beschränkung der Milchverwen-
dung wird die Senkung der Milchpreise und Zwang zur Butter-
herstellung bezweckt.
Zwecks Verwendung der Küchenabfälle hat der „Nationale
Frauendienst“ Leipzig, Königstr. 20, die Sammlung der Ab-
fälle der einzelnen Haushaltungen in die Wege geleitet. Die
Benachrichtigung durch Postkarte oder Telephon Nr. 276 ge-
nügt, um die kostenlose Abholung zu veranlassen. Es sollen vor
allem arbeitslose Frauen und Mädchen als Sammlerinnen
herangezogen werden. Die Abfälle werden den Viehbesitzern
zugeführt (siehe hierzu die Bekanntmachung des Rats der Stadt
bLeipzig S. 126). Der Vorstand des Verbands der Hausbesiger-
vereine hat wirkungsvolle Aufrufe zur Sammlung der Küchen-
abfälle an die Hausbesitzer verteilen lassen.
Die Aufklärung über eine zweckmäßige Ernährung ist in
Leipzig sowohl von Seiten der Stadt als auch vom „Nationalen
Frauendienst“ erfolgt. Die Stadt richtete unentgeltlich Kurse
im Kochen in den Abendstunden ein, neuerdings auch Kurse
über Obst. und Gemüseverwertung. Der „Nationale Frauen-
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