Haushaltungen liegen, und zwar erst vom nächstfolgenden
Tage ab. Weil am Tage der Ausgabe die Helfer mit allen
Unterlagen unterwegs sind, können an diesem Tage Karten in
den Kartenausgabestellen nicht ausgegeben werden.
Die Kartenausgabestellen in den Schulen sind werktäglich
von 10—1 Uhr geöffnet, die Kartenausgabestelle im Schönefelder
Rathause während der üblichen Dienststunden.
Staatliche und städtische Anstalten, wie Krankenhäuser,
Kliniken, Pflege- und Fürsorgehäuser, ferner auch Privatkranken=
häuser, Privatkliniken, Privatpflegestätten für Militärpersonen
und ähnliche private Betriebe und Anstalten mit stetig wechselnder
Verbraucherzahl haben, soweit es nicht schon geschehen ist, unter
genauer Angabe der in Betracht kommenden Verbraucher und
Zückgabe der Kopfstücke der abgelaufenen Ausweiskarten sofort
um Zustellung der neuen Ausweiskarten beim Kriegsernährungs-
amte, Neues Rathaus, Erdgeschoß, Zimmer 200/201, nachzusuchen.
2. Ausgabe der Zusatzbrotkarten.
Die Zusatzbrotkarten sind vom 24. August 1915 ab in den
Polizeiwachen zu entnehmen, in deren Bezirke die Antragsteller
wohnen. Zusatzbrotkarten werden nur auf Antrag ausgegeben.
Zum Bezuge sind berechtigt:
über 12 Jahre alte ersonen, die im Besitze von Brot-
ausweiskarten des Kommunalverbandes der Stadt Leipzig (aus-
genommen Gasthauskarten) sind und nicht mehr als 3100 4
(früher 2500 4) Einkommen jährlich haben. Personen mit
einem Einkommen von über 3100.4 jährlich haben für sich und
die ihren Haushalt teilenden Familienangehörigen, auch wenn
diese kein oder weniger als 2500 4 Einkommen jährlich haben,
kein Anrecht auf die Zusatzbrotmarken.
Der Antrag auf Ausstellung einer Zusatzbrotkarte ist persön-
lich oder durch Beauftragte bei der Polizeiwache zu stellen, in
deren Bezirke der Antragsteller wohnt. Für Angehörige einer
Familie hat der Haushaltungsvorstand oder eine von ihm be-
auftragte Person den Antrag für alle in Betracht kommenden
Personen zu stellen.
Wer die Gewährung einer Zusatzkarte nur für seine Person
beantragt, hat vorzulegen:
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