Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Ausnutzung der Einrichtung seitens vieler Käufer festzustellen 
gewesen ist, wird folgendes angeordnet: 
1. Der Verkauf der Fleischwaren und Fleischkonserven 
in den städtischen Verkaufsstellen in der Markthalle und Eisen- 
bahnstraße 32 erfolgt vom 6. Oktober ab nur noch an In- 
haber vom Nate ausgestellter Ausweiskarten. 
2 Die Ausweiskarten werden nur auf Antrag und nur 
an Familien ausgegeben, die in Leipzig wohnen und in denen 
der Haushaltungsvorstand nicht mehr als 3100 4 Jahresein- 
kommen hat. 
3. Wer eine Ausweiskarte zu entnehmen wünscht, hat der 
Kartenausgabestelle vorzulegen: 
a) den Leipziger Einwohnermeldeschein, « 
b) den Einkommensteuerzettel für das Jahr 1915 oder einen 
anderen urkundlichen Nachweis über sein derzeitiges Ein- 
kommen (3. B. Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber usw.). 
"4. Für jede Familie wird nur eine Ausweiskarte ausgegeben. 
Diese Ausweiskarte enthält 6 Marken. Jede Marke ermächtigt 
den Karteninhaber zu einem einmaligen Einkaufe in einer der 
städtischen Verkaufsstellen während des aufgedruckten Zeit. 
abschnittes. Der Karteninhaber hat aber kein Recht darauf, 
daß er in den städtischen Verkaufsstellen Fleischwaren und 
Fleischkonserven verkauft erhält. Für den PVerkauf sind im 
übrigen die unter 9 angegebenen Verkaufsbedingungen maßgebend. 
5. Beim Einkaufe hat der Karteninhaber die Karte mit 
den Marken dem Verkäufer zu übergeben. Dieser trennt da- 
von die für den betreffenden Zeitabschnitt geltende Marke ab 
und behält sie zurück. Der Karteninhaber darf die Marken 
nicht selbst von der Karte abtrennen. Vor dem Einkaufe von 
den Karten abgetrennte Marken haben keine Gültigkeit. 
6. Es ist untersagt, die Karten anderen Personen zum 
Einkaufe für ihren Eleischbedarf zu überlassen. 
7. Verlorene Ausweiskarten werden nicht ersegzt. 
8. Die Ausweiskarten werden vom 5. Oktober ab in der 
Markthalle, Obergeschoß, Treppenaufgang an der Roßplagseite, 
vormictags von 8—11 Uhr und nachmittags von 4—½7 Uhr 
ausgegeben. Bei Bedarf werden weitere Kartenausgabestellen 
eingerichtet werden. 
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