Ausnutzung der Einrichtung seitens vieler Käufer festzustellen
gewesen ist, wird folgendes angeordnet:
1. Der Verkauf der Fleischwaren und Fleischkonserven
in den städtischen Verkaufsstellen in der Markthalle und Eisen-
bahnstraße 32 erfolgt vom 6. Oktober ab nur noch an In-
haber vom Nate ausgestellter Ausweiskarten.
2 Die Ausweiskarten werden nur auf Antrag und nur
an Familien ausgegeben, die in Leipzig wohnen und in denen
der Haushaltungsvorstand nicht mehr als 3100 4 Jahresein-
kommen hat.
3. Wer eine Ausweiskarte zu entnehmen wünscht, hat der
Kartenausgabestelle vorzulegen:
a) den Leipziger Einwohnermeldeschein, «
b) den Einkommensteuerzettel für das Jahr 1915 oder einen
anderen urkundlichen Nachweis über sein derzeitiges Ein-
kommen (3. B. Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber usw.).
"4. Für jede Familie wird nur eine Ausweiskarte ausgegeben.
Diese Ausweiskarte enthält 6 Marken. Jede Marke ermächtigt
den Karteninhaber zu einem einmaligen Einkaufe in einer der
städtischen Verkaufsstellen während des aufgedruckten Zeit.
abschnittes. Der Karteninhaber hat aber kein Recht darauf,
daß er in den städtischen Verkaufsstellen Fleischwaren und
Fleischkonserven verkauft erhält. Für den PVerkauf sind im
übrigen die unter 9 angegebenen Verkaufsbedingungen maßgebend.
5. Beim Einkaufe hat der Karteninhaber die Karte mit
den Marken dem Verkäufer zu übergeben. Dieser trennt da-
von die für den betreffenden Zeitabschnitt geltende Marke ab
und behält sie zurück. Der Karteninhaber darf die Marken
nicht selbst von der Karte abtrennen. Vor dem Einkaufe von
den Karten abgetrennte Marken haben keine Gültigkeit.
6. Es ist untersagt, die Karten anderen Personen zum
Einkaufe für ihren Eleischbedarf zu überlassen.
7. Verlorene Ausweiskarten werden nicht ersegzt.
8. Die Ausweiskarten werden vom 5. Oktober ab in der
Markthalle, Obergeschoß, Treppenaufgang an der Roßplagseite,
vormictags von 8—11 Uhr und nachmittags von 4—½7 Uhr
ausgegeben. Bei Bedarf werden weitere Kartenausgabestellen
eingerichtet werden.
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